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Nr. 25 - Steuerfreie Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen
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Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen sind steuerfrei, wenn die Veranstaltung und die Zuwendungen „üblich“ sind. Die Zuwendungen erfolgen dann im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Unternehmens und rechnen beim Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn.
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