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Nr. 17 - Besteuerung bei Geschäftsveräußerung und Geschäftsaufgabe

Publikation / Freiberufler / Unternehmen / Immobilienbesitzer / Ratgeber 01.01.2026

Wer seinen Betrieb verkauft oder endgültig aufgibt, steht oft vor einer der wichtigsten finanziellen Entscheidungen seines Unternehmerlebens. Doch viele Unternehmer unterschätzen die steuerlichen Folgen einer Geschäftsveräußerung oder Geschäftsaufgabe. Denn bei der Auflösung eines Unternehmens müssen häufig über Jahre entstandene stille Reserven versteuert werden – was zu einem sehr hohen Gewinn in einem einzigen Jahr führen kann. Unser BdSt-Ratgeber erklärt, welche steuerlichen Erleichterungen es in solchen Fällen gibt.

Ein typisches Beispiel: Ein Unternehmer verkauft seinen Betrieb nach vielen Jahren erfolgreicher Tätigkeit. Durch den Verkaufspreis werden stille Reserven – etwa aus Immobilien, Maschinen oder dem Firmenwert – realisiert. Dadurch kann der steuerpflichtige Gewinn stark ansteigen. Um diese Belastung abzumildern, sieht das Steuerrecht verschiedene Begünstigungen vor.

So können Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro auf den Veräußerungsgewinn erhalten, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft berufsunfähig sind. Außerdem kann der verbleibende Gewinn entweder nach der Fünftel-Regelung oder mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, wodurch sich die Steuerbelastung deutlich reduzieren kann.

Auch bei der Aufgabe eines Betriebs – etwa wenn ein Unternehmer seine Tätigkeit vollständig beendet und Vermögensgegenstände verkauft oder ins Privatvermögen überführt – gelten ähnliche steuerliche Regeln. Entscheidend ist dabei, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen oder verwertet werden und die bisherige unternehmerische Tätigkeit tatsächlich endet.

Der BdSt-Ratgeber zeigt verständlich, wann eine steuerlich begünstigte Geschäftsveräußerung oder Betriebsaufgabe vorliegt, wie der Veräußerungsgewinn berechnet wird und welche Freibeträge sowie Steuerermäßigungen genutzt werden können. Wer einen Unternehmensverkauf plant oder seine Selbstständigkeit beenden möchte, sollte diese steuerlichen Regelungen frühzeitig kennen – sie können über viele tausend Euro Steuerbelastung entscheiden.

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