
Nr. 16 - So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag steuerfrei
Publikation
/
Info-Service
/
Familie
/
Freiberufler
/
Unternehmen
/
Ruheständler
/
Immobilienbesitzer
/
Student
/
Minijob
/
Renten
/
Arbeitnehmer
Obwohl es keinen einheitlichen gesetzlichen Anspruch darauf gibt, zahlen viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für den Einsatz an Sonn- und Feiertagen einen Gehaltszuschlag. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben diese Zuschläge steuerfrei. So sollte beispielsweise der Lohnzusatz für Arbeit an Sonn- und Feiertagen nicht pauschal gezahlt werden, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Einen Überblick zu den Regelegungen rund um die Zuschläge finden Sie in diesem Info-Service.
Mitglieder wissen mehr!
Lesen Sie auch ohne Mitgliedschaft weiter.
- Bis zu 3 Artikel kostenlos lesen
- Kostenlos und unverbindlich testen
- Kein Abschluss einer Mitgliedschaft nötig