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Landesbeilage Bayern April 2025
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Nr. 15 - Kryptowährungen – was gibt es steuerlich zu beachten?
Nr. 12 - Homeoffice und Steuern
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Nach wie vor arbeiten viele Arbeitnehmer im Homeoffice. Das kann seit 2020 mit einer Pauschale bei der Steuer abgesetzt werden. Mit dem Jahr 2023 wurde die Pauschale erhöht und entfristet. Was es zu beachten gibt und was in welcher Höhe abgesetzt werden kann, erklärt dieser BdSt- INFO-Service.
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