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Nr. 06 - Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2023

Info-Service / Freiberufler / Unternehmen / Arbeitnehmer 19.01.2024

Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung 1.095 Euro Steuern vom Finanzamt zurück. Bis zum 31. August 2024 bzw. wegen des Wochenendes bis zum 2. September 2024 müssen Steuerzahler, die zur Veranlagung verpflichtet sind und keinen Steuerberater haben, ihre Steuererklärung für 2023 abgeben. Freiberufler, Unternehmer, Verheiratete mit verschiedenen Steuerklassen oder Faktorverfahren sowie Arbeitnehmer mit weiteren Einkünften, z. B. aus Vermietung, sind ohnehin verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. 

Derjenige, der seine Einkommensteuererklärung frühzeitig abgibt, bekommt im Regelfall auch schneller seine Erstattung oder vermeidet Nachzahlungszinsen. Damit Sie nichts vergessen, haben wir eine Übersicht zusammengestellt, woran gedacht werden sollte und wo es in diesem Jahr Neuerungen gibt. Insbesondere die Entfernungs- und die Homeoffice-Pauschale sind auch für die Erklärung für das Jahr 2023 wieder relevant. 

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