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Stellungnahmen & Eingaben / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Immobilienbesitzer / Arbeitnehmer 23.11.2009

In letzter Zeit kam es oft vor, dass die Finanzverwaltung Urteile des Bundesfinanzhofs für nicht anwendbar erklärte. Der BdSt regt an, die betroffenen Steuerzahler zumindest auf die abweichende Rechtsprechung hinzuweisen, beispielsweise in den Erläuterungen zu den Steuerbescheiden.

Das BMF argumentiert mit der Pflicht zur Prüfung der Rechtsanwendung und weist darauf hin, dass die Finanzbehörden nicht verpflichtet sind, die Steuerzahler über etwaige Abweichungen zu informieren.

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