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"Nicht auf Erreichtem ausruhen!"

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 08.04.2019, JV

Bund der Steuerzahler: Schuldentilgung im Niedersachsenetat mindert nur einen Teil der Zukunftslasten

Der Bund der Steuerzahler begrüßt die heutige Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung zur Schuldentilgung. "Es verdient Respekt, dass die Landesregierung mit insgesamt 787 Millionen Euro knapp ein Drittel des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2018 zum Schuldenabbau einsetzt", erklärt Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf. Eine Nettotilgung von Landesschulden in dieser Größenordnung habe es seit Jahrzehnten nicht gegeben.

Es gibt nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler indes keinen Grund, sich auf dem Erreichten auszuruhen. Berücksichtigt werden müsse nämlich, dass sich der Überschuss aus 2018 in Höhe von 2,5 Milliarden Euro einschließlich des VW-Bußgeldes von 1 Milliarde Euro allein aus der vom Land praktizierten kameralen Rechnungslegung ergebe. Würde das Land die Rechnung für das Jahr 2018 nach kaufmännischen Kriterien aufmachen, würden die Abschreibungen (als Wert des Substanzverlustes bei Gebäuden, Straßen, Maschinen etc.) sowie neu entstandene Pensionsverpflichtungen (für die späteren Versorgungausgaben der Landesbeamten) zu einem Fehlbetrag in 2018 führen. "Das Haushaltsjahr 2018 hat damit keinesfalls die Zukunftslasten für künftige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gemindert", meint Zentgraf. Die Aufstockung der Landesversorgungsrücklage um 100 Millionen Euro sei lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Allein für 2018 machten die Versorgungsrückstellungen bei Bezügen der rund 124.000 Beamten und Richter von 7,48 Milliarden Euro schätzungsweise 2,24 Milliarden Euro (30 % der Besoldung) aus, die nicht in der kameralen Rechnung erfasst sind.

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