Abgeordnete und ihre Pension
Staatswirtschaft auf dem Vormarsch
Neues zu Betriebsrenten
Doppelverbeitragung abgemildert
Sie ist ein absoluter Aufreger: die so genannte Doppelverbeitragung der Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung, die im Jahr 2004 eingeführt wurde. Ohne Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen waren alle Betriebsrenten in erheblichem Umfang „gekürzt“ worden – dies hatte das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung stark beeinträchtigt.
Deshalb hat sich unser Verband eingeschaltet und Entlastungen für die Betriebsrentner bei den Krankenkassenbeiträgen gefordert.
Nach langen Diskussionen wurde am 12. Dezember 2019 das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Seit 1. Januar 2020 gilt ein monatlicher Freibetrag von 159,25 Euro. Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.
Worum geht es genau? Was bringt das Betriebsfreiheitsgesetz in Zahlen?
Dazu hat unser Landesverband Nordrhein-Westfalen einen Artikel in „Die NRW Nachrichten“ (Landesbeilage von DER STEUERZAHLER) veröffentlicht. Alle Fakten lesen Sie hier (Download als pdf)