Bund der Steuerzahler mahnt zur Ausgabendisziplin
DSi kompakt Nr. 52: Private Solaranlagen steuerlich vereinfachen
Neues Musterverfahren zur Investmentsteuerreform
Revision ist erhoben / Aktenzeichen veröffentlicht
Ein weiteres Musterverfahren wird vor dem Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt werden. Darum geht es: Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt die Klage eines Kapitalanlegers, die sich gegen eine Übergangsregel im Investmentsteuergesetz richtet. Im Fall des Klägers werden danach Fondsgewinne besteuert, die er tatsächlich gar nicht erzielte. Nach dem Gesetz ist es sogar möglich, dass die Steuerlast den Gewinn übersteigt und damit die Vermögenssubstanz verzehrt.
Zum Sachverhalt im Einzelnen: Im Streitfall hatte sich der Kläger in den Jahren 2009 bis 2017 über seine Sparkasse an ausländischen Aktienfonds beteiligt. Ende 2018 verkaufte er die Anteile. Tatsächlich erzielte er einen Veräußerungsgewinn von knapp 600 Euro (Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis). Besteuert wurde jedoch ein Gewinn von knapp 2.250 Euro. Denn nach den Regeln der Investmentsteuerreform gelten alle Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 als fiktiv verkauft und an Neujahr 2018 als neu angeschafft. Zu diesem Zeitpunkt war der Kurswert des Aktienfonds hoch, fiel jedoch bis zum Verkauf deutlich ab. Der fiktive Gewinn wurde voll berücksichtigt – der sich im Jahr 2018 ergebende Verlust aber nur zu 70 Prozent. Dies führte im Ergebnis dazu, dass der Gewinn durch die Steuerlast von knapp 600 Euro Steuern vollständig aufgezehrt wurde.
Das Finanzgericht hatte die Klage abgewiesen, aber Revision zugelassen, die mittlerweile erhoben wurde. Das Aktenzeichen lautet: VIII R 15/22. In vergleichbaren Fällen lohnt es sich zu prüfen, ob die Verfahren mit Einspruch offen gehalten werden sollten und das Ruhen des Verfahrens beantragt wird.