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Neue Rekordverschuldung

Presseinformation 23.03.2021, Ralf Seibicke

Pressemitteilung 01-2021

Kreditaufnahme im Landeshaushalt zum Haushaltsabschluss 2020 höher als erwartet

Neue Rekordverschuldung – Schuldenuhr muss neu gestellt werden

 

Nach den beim Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt vorliegenden Informationen wurden zum Ausgleich des Defizits im Landeshaushalt Ende 2020 insgesamt neue Kredite in Höhe von 779.048.881,43 Euro gebucht. Das ist höher als bisher bekannt und höher als noch beim vorläufigen Abschluss Anfang Januar erwartet wurde.

Damit steigt der Schuldenstand im Landeshaushalt Sachsen-Anhalts auf einen neuen Rekordwert. Er beträgt jetzt 20.952.166.710 Euro. Damit entfällt auf jeden Bürger des Landes ein Anteil von 9.550 Euro.

Der Haushaltsabschluss macht aus Sicht unseres Landesverbandes die gravierenden finanziellen Probleme für den Landeshaushalt sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft deutlich. Es sind zwar konjunkturbedingte Steuermindereinnahmen (einschließlich LFA und BEZ) von über 700 Mio. Euro, gegenüber den im Haushalt geplanten Beträgen zu verzeichnen. Gleichzeitig wurden aber Investitionsausgaben in Höhe von rund 450 Mio. Euro nicht ausgegeben und rund 138 Mio. Euro Personalausgaben eingespart. Diese freien Mittel wurden offensichtlich für andere nicht veranschlagte Ausgaben bzw. zur Abdeckung von Risikopositionen verwendet.

Der Haushalt war aus Sicht unseres Landesverbandes von Anfang an in einem verantwortungslosen Ausmaß „auf Kante genäht“. Dies lässt leider für 2021 ein ähnliches Ergebnis und damit erneut eine hohe Neuverschuldung erwarten.

Der Haushaltsabschluss wirft auch Fragen zur Transparenz sowie zur Haushaltsklarheit und -wahrheit auf. Im Haushaltsgesetz war unter Berücksichtigung des Nachtragshaushalts für 2020 zahlenmäßig lediglich eine Kreditermächtigung von 258,8 Mio. Euro ausgewiesen, für 2021 sogar ein Tilgungsbetrag von 100 Mio. Euro. Die Kreditermächtigung soll auf Grund der pandemiebedingten außergewöhnlichen Notsituation insbesondere die damit zusammenhängenden zusätzlichen Ausgaben abdecken. Die sich konjunkturbedingt ergebenden notwendigen Kreditaufnahmen finden sich im Haushaltsgesetz des Landes lediglich verbal und nicht als zahlenmäßig untersetzte Kreditermächtigungen.

Aus Sicht unseres Landesverbandes ist es zwar nachvollziehbar, dass unter Beachtung der Regularien der Schuldenbremse in Folge der Corona-Pandemie neue Kredite aufgenommen werden. Die jetzt zum Haushaltsabschluss gebuchte Kredithöhe ist bisher weder transparent noch nachvollziehbar. Ebenso sind die Auswirkungen für die Folgejahre und für die Steuerzahler überhaupt noch nicht sichtbar gemacht.

 

Der Bund der Steuerzahler fordert:

Die Landesregierung muss noch im Jahr 2021 einen Nachtragshaushalt für den Doppelhaushalt 2020/2021 vorlegen. Damit müssen die notwendige Transparenz sowie Haushaltsklarheit und -wahrheit im Zusammenhang mit den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie hergestellt werden. Für die notwendige Ausnahme von der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse muss der Maßstab gelten: Es darf keine ungezügelte Kreditaufnahme geben. Es dürfen nur so viele neue Schulden aufgenommen werden, wie im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie konjunkturbedingt tatsächlich nötig. Eine zeitnahe Tilgung der neuen Schulden ist ebenso geboten, wie eine schnelle Rückkehr zu geordneten Haushalts-Verhältnissen.

 

HINTERGRUND

Nachdem der höchste Schuldenstand des Landes 2011 mit rund 20,650 Mrd. Euro verzeichnet wurde, lief die Schuldenuhr bis Ende 2019 in kleinen Schritten, aber jedenfalls kontinuierlich rückwärts. Noch vor der Corona-Pandemie wurden zur Kapitalverstärkung bei der Norddeutschen-Landesbank wieder neue Schulden aufgenommen (siehe auch Schwarzbuch 2019 „Neue Länderkredite für die Nord/LB“). Es folgte im Frühjahr 2020 ein erster Nachtragshaushalt mit neuen Schulden in Höhe von rund 259 Mio. Euro.

 

 

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