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Neue Grundsteuer nimmt Fahrt auf
Ab Juli müssen Eigentümer eine Erklärung zur Feststellung abgeben
Die Regierung in Düsseldorf hat sich bei der Reform der Grundsteuer für das Bundesmodell entschieden. Überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude (mehr als 75 % der genutzten Fläche) werden im so genannten Ertragswertverfahren berechnet, die übrigen Grundstücke im Sachwertverfahren. Der Bund der Steuerzahler stellt in den nächsten Ausgaben seiner Mitgliederzeitung dieses Verfahren ausführlich vor. Zudem werden wir Webinare zum Thema anbieten. Hier stellen wir den zeitlichen Fahrplan zur Neuberechnung vor.
Hauptfeststellung 1. Januar 2022
Auf diesen Zeitpunkt müssen für sämtliche wirtschaftliche Einheiten in Nordrhein-Westfalen neue Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbetragsbescheide erteilt werden. Die Schulung aller mit der Grundsteuerreform befassten Bediensteten ist vor Beginn der Feststellungsarbeiten bis voraussichtlich Mitte 2022 erforderlich.
Öffentliche Bekanntmachung voraussichtlich 1. Quartal 2022
Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden vom Bundesministerium der Finanzen durch öffentliche Bekanntmachung zur Abgabe der Feststellungserklärungen aufgefordert. Dabei besteht eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Der späteste Abgabetermin ist der 31. Oktober 2022. Die Abgabe soll über ELSTER erfolgen. In Härtefällen soll auch eine Abgabe in Papierform möglich sein. Der Bund der Steuerzahler setzt sich für eine großzügige Regelung dieser Abgabeform ein und hat dazu gemeinsam mit Haus und Grund NRW und dem Verband Wohneigentum den Finanzminister angeschrieben.
Über die bereits bestehende Internetseite www.tim-online.nrw.de sollen Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Feststellungserklärungen unterstützt werden (z.B. Flurstücksbezeichnung, Grundstücksfläche, Ackerlandzahl, Grünlandzahl).
Informationsschreiben ab Juni 2022
Das Informationsschreiben soll enthalten: allgemeine Informationen zu den Änderungen des Grundsteuerrechts, Aktenzeichen (unter dem die Erklärung online bei ELSTER abzugeben ist), Verweis auf eine bei der Katasterverwaltung vorhandenen Online-Plattform (tim-online.nrw.de), aus der sich alle bei der Katasterverwaltung verfügbaren Daten entnehmen lassen.
Entgegennahme Erklärungen ab Juli 2022
Die laufenden Vorbereitungsarbeiten sehen vor, dass die Finanzämter die Erklärungen ab dem 1. Juli 2022 entgegennehmen.
Neubewertung durch die Finanzämter
Nach der Abgabe der Erklärungen erfolgt die eigentliche Arbeit der Hauptfeststellung in den Finanzämtern. Hierzu gehören die Feststellung der Grundsteuerwerte sowie die Veranlagung der Grundsteuermessbeträge. Der überwiegende Teil der Arbeiten soll spätestens bis Mitte des Jahres 2024 erledigt sein.
Ermittlung „neutraler“ Hebesätze
Nach Abschluss der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen (voraussichtlich Ende 2024) wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen neuen Bemessungsgrundlagen eine rechnerische Ermittlung der „neutralen“ Hebesätze für die jeweiligen Kommunen erfolgen. Erklärtes Ziel soll es sein, dass durch die neue Grundsteuerbewertung das Aufkommen neutral bleibt.
Achtung: Es droht die Gefahr, dass die Kommunen in den nächsten drei Jahren die Hebesätze anheben, um schon jetzt von den neuen Werten zu profitieren.
Grundsteuerbescheide durch die Kommunen
Zum 1. Januar 2025 können die neuen Grundsteuerbescheide durch die Kommunen erteilt werden.