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Finanzausschuss Wachstumschancengesetz

Nein zur Doppelbesteuerung von Rentnern!

Top News 06.11.2023

Dafür machen wir uns stark / Anhörung im Finanzausschuss zum Wachstumschancengesetz

Maßnahmen zur Vermeidung einer Renten-Doppelbesteuerung: Dies war der Schwerpunkt bei der heutigen Sitzung des Finanzausschusses zum Wachstumschancengesetz. Zur zweiten öffentlichen Anhörung waren wir als Sachverständige eingeladen worden. Die Leiterin der BdSt-Steuerabteilung, Daniela Karbe-Geßler (Foto), sprach sich ausdrücklich für eine Verbesserung der im Gesetzentwurf enthaltenen Regelung aus. Zudem machte unsere Expertin deutlich, dass Bestandsrentner zumindest ab 2015 in die Änderungen einbezogen werden müssten. Auch sollte bei den Rentenerhöhungen keinesfalls der komplette Betrag versteuert werden. Dem Vorschlag des Bundesrats und einiger Sachverständigen, in diesem Gesetzgebungsverfahren keine Änderung der Besteuerung von Renten aufzunehmen, haben wir eine klare Absage erteilt.

Steuerpflichtiger Anteil sollte langsamer steigen!

Die mögliche doppelte Besteuerung von Renten ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2002 beschlossen hat, die Besteuerung der Renten auf eine nachgelagerte Besteuerung umzustellen. Diese Umstellung erfolgte 2005. Demnach sollen Renten künftig verstärkt der Einkommensteuer unterliegen. Einzahlungen in die Rentenkasse während des Erwerbslebens hingegen sollen künftig nicht mehr versteuert werden, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Für die Übergangszeit bis 2040 sieht das geltende Recht ein jährliches Ansteigen des Besteuerungsanteils der Renten je nach Renteneintrittsjahr vor. Seit 2023 jedoch werden die eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung steuermindernd berücksichtigt.

Der Bundesfinanzhof hatte 2021 festgestellt, dass mindestens für jüngere Jahrgänge eine Doppelbesteuerung droht. Daher müsse der Gesetzgeber nachbessern. Nachdem im vergangenen Jahr der vollständige Abzug der Beiträge geregelt wurde, sollen jetzt die Besteuerungsanteile langsamer steigen. Das im Gesetzgebungsverfahren vorgesehene Konzept reicht aus BdSt-Sicht aber nicht aus – deshalb fordern wir ein noch langsameres Ansteigen des steuerpflichtigen Anteils und die Berücksichtigung von mehr Bestandsrentnern bei den Nachbesserungen.

Weitere Themen heute – und unsere Positionen dazu:

  • Versteuerung der Gashilfen vom Dezember 2022: Wir begrüßen, dass darauf verzichtet wurde.
  • Immobilienbesitzer: Wir fordern weitere steuerliche Maßnahmen. Konkret: Neben der Ausweitung der degressiven Abschreibung für Wohnungsneubau müssten auch Bestandsimmobilien besser gefördert werden. So sollten energetische Investitionen bei Altbauten besser steuerlich abzugsfähig sein und die Grenze für die Berechnung von anschaffungsnahen Herstellungskosten angehoben werden. So werden auch Investitionen beim Kauf von älteren Immobilien besser steuerlich gefördert.
  • Bürokratieabbau: Bei Betriebsveranstaltungen sollte neben der Anhebung des Freibetrags auch die Berechnung des Freibetrags angepasst werden und Arbeitgeber von der Dokumentation der anwesenden Arbeitnehmer entlastet werden. Auch sollte neben der Anhebung der Grenze für den Abzug von Betriebsausgaben bei Geschenken an Geschäftspartner die Dokumentation erleichtert werden. Das entlastet Unternehmen und Berater von Bürokratie!
  • Stromsteuer: Die Absenkung auf das europäische Mindestmaß – eine langjährige BdSt-Forderung – begrüßen wir als Entlastungsmaßnahme. Den Vorschlag hat bereits der Bundesrat in seiner Stellungnahme unterbreitet.
  • Pauschalen und Freibeträge: Die Anhebung von Pauschalen – wie zum Beispiel die Entfernungspauschale – und von Freibeträgen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind aus unserer Sicht überfällig.

Darüber hinaus haben wir weitere notwendige Anpassungen beim Einkommensteuertarif inklusive eines „Tarifs auf Rädern“ als unsere langjährige Forderung bekräftigt. Zumindest bei den Anpassungen des Grundfreibetrags ab 2024 hat der Bundesfinanzminister bereits weitere Entlastungen angekündigt, die zeitnah umgesetzt werden sollten.

Hier finden Sie unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf.

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