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BdSt-Kritik zum Haushalt 2024 bleibt zur 2. Lesung bestehen
Nächste Klatsche für Landesregierung bei Grundsteuerreform
Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat ernstliche Zweifel an Rechtmäßigkeit der Bewertungsregeln
Die aktuellen Entscheidungen des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zeigen, dass die Landesregierung bei der Grundsteuerreform mit dem Bundesmodell auf das falsche Pferd gesetzt hat. Die ernsthaften verfassungsrechtlichen Zweifel, die das Finanzgericht bei den Bewertungsregeln hegt, bekräftigen die BdSt-Kritik. Die abschließende Entscheidung darüber, wie verfassungsfest die Grundsteuerreform wirklich ist, steht zwar noch aus, aber die Landesregierung sollte als Plan B ein Landesgrundsteuergesetz auf Basis eines Flächenmodells entwerfen.
„Die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wurde von der Politik als unbürokratisch, fair und verfassungsfest angepriesen. Doch dieses Märchen zerbröselt stückweise. Das neue Grundsteuer-Modell ist so bürokratisch, dass es das Land Rheinland-Pfalz aber auch viele Kommunen und Bürger nicht geschafft haben, ihre Grundsteuererklärungen fristgerecht abzugeben. Zum Fristablauf am 31. Januar 2023 hatte das Land Rheinland-Pfalz für eigene Immobilien nur in gut 20 Prozent der Fälle eine Grundsteuererklärung abgegeben,“ kritisiert René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Die Fairness gegenüber den Steuerzahlern wird sogar doppelt mit Füßen getreten. So ist die versprochene Aufkommensneutralität in Rheinland-Pfalz nur ein schlechter Witz, weil die Ampel-Koalition mit der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs mitsamt massiver Erhöhung der Nivellierungssätze in diesem Jahr für einen Steuererhöhungs-Tsunami gesorgt hat, der in 2025 wohl kaum zurückgenommen werden wird. Auch das Bundesmodell selbst ist in seiner Berechnung nicht nur höchst kompliziert, sondern auch zutiefst unfair, weil die große Zahl an Typisierungen und Pauschalierungen viele individuelle Umstände ignoriert und Bewertungen ergibt, die mit der Realität oft wenig zu tun haben. Alleine in Rheinland-Pfalz gab es rund 280.000 Einsprüche gegen die Bescheide zur Berechnung der Grundsteuer – das spricht Bände.“
„Damit bleibt nur noch das politische Mantra, mit dem Bundesmodell eine verfassungsfeste Regelung gefunden zu haben. Seit Jahren warnt der Steuerzahlerbund zusammen mit Haus & Grund davor, dass es erhebliche Zweifel gibt“, erinnert Quante. „Mit den aktuellen Entscheidungen des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz in zwei Fällen der Grundsteuerwertfeststellung wurde unsere Kritik bestätigt. Das Finanzgericht hegt u.a. nicht nur Zweifel an der Ermittlung der Bodenrichtwerte, die für das Bundesmodell eine wichtige Bedeutung haben, sondern sieht auch den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt. Zudem hat das Finanzgericht ernstliche Zweifel daran, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes überhaupt geeignet seien, eine realitäts- und relationsgerechte Grundstücksbewertung zu erreichen. Denn diese bewirken eine gleichheitswidrige Nivellierung der Grundstücksbewertung mit systematischen Unterbewertungen hochwertiger Immobilien und systematischen Überbewertungen für solche Immobilien, die sich in weniger begehrten Lagen bzw. in schlechterem baulichem Zustand befinden oder deren Ausstattungsmerkmale weniger hochwertig sind.“
„Die Landesregierung sollte diese Entscheidungen des Finanzgerichts als deutliche Warnung verstehen, dass das Bundesmodell am Ende kippen könnte. Auch der Steuerzahlerbund und Haus & Grund führen gemeinsam verschiedene Musterklagen gegen die neue Grundsteuer – darunter in Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 4 K 1205/23). Dass die Ampel-Koalition nicht aus freien Stücken eine bessere und einfache Alternative wie das Flächenmodell einführen wird, haben wir verstanden,“ so Quante. „Doch wer den Städten und Gemeinden die Grundsteuer als sichere Finanzierungsquelle erhalten will, sollte besser einen Plan B in der Schublade haben, wenn das Bundesmodell fällt. Der Steuerzahlerbund empfiehlt daher dringend, ein Landesgrundsteuergesetz auf Basis eines Flächenmodells zu entwerfen und als Ersatz bereit zu halten. So viel Umsicht und Vorsicht ist die Ampel-Koalition unseren Kommunen schuldig.“