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DER STEUERZAHLER Januar/Februar
Mütterrente - Veränderte Rentenbesteuerung - Nr. 2
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Im Jahr 2014 wurde die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern von einem Jahr auf maximal zwei Jahre verlängert. Seit Januar 2019 wird nunmehr ein weiteres halbes Jahr bei der Rente angerechnet – insgesamt also maximal zweieinhalb Jahre pro Kind . Durch diesen Zuschlag erhöht sich die Bestandsrente. Was es im Zusammenhang mit der Mütterrente zu wissen gibt, erklärt der BdSt in diesem Info-Service.
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