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Müllers teure ABM-Maßnahme

Meldungen 08.09.2020

Solidarisches Grundeinkommen kommt nicht in die Gänge

Der Bund der Steuerzahler hatte bereits vor über zwei Jahren vorgerechnet, warum das solidarische Grundeinkommen nicht funktionieren kann. Eine parlamentarische Anfrage bestätigt nun, dass das Herzensprojekt des Regierenden Bürgermeisters nichts als eine teure Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ist.

Die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus offenbart nun, dass das Herzensprojekt des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller (SPD), nur schleppend in Gang kommt. Mitte August waren nach einem Jahr erst 543 Stellen im solidarischen Grundeinkommen besetzt. Eigentlich sollten eintausend Langzeitarbeitslose durch das Programm einen Job im öffentlichen Dienst, bei Landesunternehmen oder freien Trägern finden. Davon wurden in der Verwaltung sogar nur fünf und bei den kommunalen Unternehmen nur 77 Stellen besetzt.

Im Jahr 2018 hatte der Bund der Steuerzahler vorgerechnet, dass es sich für einen Langzeitarbeitslosen bei dem damaligen Mindestlohn von knapp neun Euro rational kaum rechnen würde. Ein Plus von netto 16 Euro pro Arbeitstag für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern oder von 11 Euro bei einem Alleinstehenden würde den zeitlichen Aufwand für eine Arbeitsaufnahme mit Pausen und Wegezeiten und Kosten für Fahrscheine und Auswärtsessen unattraktiv machen.

Tatsächlich liegt die Entlohnung im solidarischen Grundeinkommen heute mit durchschnittlich 12,50 und 15 Euro pro Stunde deutlich höher. Damit beläuft sich der monatliche Durchschnittsbruttolohn in der Verwaltung auf 2.351,55 Euro und bei freien Trägern sogar auf bis zu 2.450 Euro für Vollzeitstellen. Den Bund der Steuerzahler wundert deshalb, dass die Stellen nicht besetzt werden können. Denn für Langzeitarbeitslose mit den nach der Statistik typischen Hemmnissen, wie fehlendem Schul- und Berufsabschluss und mangelhaften Deutschkenntnissen oder als alleinerziehende Mutter mit vielen Kindern dürfte es sonst schwer sein, ohne Förderung einen vergleichbar bezahlten Job zu finden. 2018 hatte der Bund der Steuerzahler vorgerechnet, wieviel ein Unternehmen mit dem Mitarbeiter am Markt erwirtschaften muss, um bei den hohen Lohnnebenkosten einen Bruttostundenlohn von 12 Euro überhaupt zahlen zu können. Nach dem damaligen Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit verdienten das in Berlin z.B. Angestellte in den Berufsgruppen „Arzt-/Praxishilfe“, „Hotellerie“ und „Fahrzeugführung“. Und das sind Jobs, die zweifellos eine Ausbildung, Stressresistenz und sehr engagiertes und sorgfältiges Arbeiten erfordern.

Trotz der vergleichsweise guten Bezahlung waren aber trotzdem nicht alle Teilnehmer am solidarischen Grundeinkommen mit ihrem Job zufrieden. Bis Mitte August hatten fünf Teilnehmer von sich aus gekündigt. In 24 Fällen kündigte der Arbeitergeber. In nur zwei Fällen erfolgte bei freien Trägern eine erfolgreiche Übernahme in ungeförderte und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse.

Für das solidarische Grundeinkommen sind in den Haushaltsjahren 2019 bis 2025 rund 167,7 Millionen Euro eingeplant. Enthalten sind hierin neben den Teilnehmereinkommen auch die Aufwendungen für Coaching und Qualifizierungen sowie eine Sachkostenpauschale. Legt man diesen Haushaltsansatz auf fünf Jahre und 1.000 Teilnehmer um, entspricht das Kosten von 2.795 Euro je Teilnehmer und Monat und das 60 Monate lang!

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