
Verzicht auf Sondernutzungsgebühren
Erfolgreich in günstigere Pflegeversicherung gewechselt
Mitglied bleibt beitragsfrei in der Familienversicherung
Frau G. liegt mit ihren Einkünften aus ihrer selbstständigen Tätigkeit deutlich unterhalb der Einkommensgrenze von 5.100 Euro pro Jahr für die beitragsfreie Familienversicherung über ihren Ehemann, die ihr von der Krankenkasse auch seit Jahren gewährt worden ist.
Plötzlich verlangte die Krankenkasse jedoch eine Nachzahlung von knapp 5.000 Euro sowie ab sofort monatliche Beiträge von gut 400 Euro. Wegen der Beschäftigung von zwei Minijobbern sei sie als hauptberufliche Selbstständige anzusehen und könne deshalb trotz ihres niedrigen Einkommens nicht mehr beitragsfrei familienversichert sein, sondern müsse eigene Beiträge zahlen.
Schlicht falsch war jedoch die Aussage der Krankenkasse, dass allein wegen der Beschäftigung von Angestellten zwingend eine hauptberufliche Selbstständigkeit anzunehmen ist. Der BdSt konnte dem Mitglied einschlägige Bestimmungen nennen, auf die es sich gegenüber der Krankenkasse berufen konnte. Die Krankenkasse musste einlenken und verzichtete sowohl auf die Nachforderung der 5.000 Euro als auch den laufenden Beitrag von 400 Euro.