Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Mitglied bleibt beitragsfrei in der Fami...

Mitglied bleibt beitragsfrei in der Familienversicherung

Erfolge / Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Familie / Freiberufler 31.12.2017

Frau G. liegt mit ihren Einkünften aus ihrer selbstständigen Tätigkeit deutlich unterhalb der Einkommensgrenze von 5.100 Euro pro Jahr für die beitragsfreie Familienversicherung über ihren Ehemann, die ihr von der Krankenkasse auch seit Jahren gewährt worden ist.

Plötzlich verlangte die Krankenkasse jedoch eine Nachzahlung von knapp 5.000 Euro sowie ab sofort monatliche Beiträge von gut 400 Euro. Wegen der Beschäftigung von zwei Minijobbern sei sie als hauptberufliche Selbstständige anzusehen und könne deshalb trotz ihres niedrigen Einkommens nicht mehr beitragsfrei familienversichert sein, sondern müsse eigene Beiträge zahlen.

Schlicht falsch war jedoch die Aussage der Krankenkasse, dass allein wegen der Beschäftigung von Angestellten zwingend eine hauptberufliche Selbstständigkeit anzunehmen ist. Der BdSt konnte dem Mitglied einschlägige Bestimmungen nennen, auf die es sich gegenüber der Krankenkasse berufen konnte. Die Krankenkasse musste einlenken und verzichtete sowohl auf die Nachforderung der 5.000 Euro als auch den laufenden Beitrag von 400 Euro.

Erfolgreich vor Gericht

Unser Erfolg ist Ihr Vorteil

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland