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Missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld: Einige EU-Staaten ohne Meldewesen
In der Europäischen Union gibt es Staaten, die kein Meldewesen haben. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/3243) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/2641) mit, die sich nach der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeldzahlungen erkundigt hatte.
Wie die deutschen Einwohnermeldeämter die Echtheit ausländischer Geburtsurkunden überprüfen, kann die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge nicht angeben, da das Melderecht Angelegenheit der Länder sei. Generell gelte aber, dass ausländische Geburtsurkunden «vorlagefähig» sein müssten. Bei Zweifeln an der Echtheit von Urkunden könne eine Apostille (Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr) oder eine Legalisation durch eine deutsche Auslandsvertretung verlangt werden.
«Gegebenenfalls kann auch eine Übersetzung der Urkunde in die deutsche Sprache verlangt werden», heißt es in der Antwort. In Zweifelsfällen würden die Familienkassen auch die Einhaltung der Schulpflicht überprüfen und Bescheinigungen über den Schulbesuch anfordern, um zu beurteilen, ob ein Kind in bestimmten Fällen die gesetzlichen Voraussetzungen zur steuerlichen Berücksichtigung erfüllt. Die Einhaltung der Schulpflicht sei aber keine generelle Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld.
Deutscher Bundestag, PM vom 13.07.2018