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Mindestziel erfüllt, Eigenbeitrag zu gering

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 12.07.2021, Jan Vermöhlen

BdSt zum Entwurf der Landesregierung zum Doppelhaushalt 2022/23

Der Bund der Steuerzahler sieht mit den Entwürfen zum Doppelhaushalt 2022/23 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 lediglich das Mindestziel erfüllt, in absehbarer Zeit zu einem ausgeglichenen Haushalt zurückzukehren. Die vorgebrachten Konsolidierungsmaßnahmen gehen dem Verband allerdings nicht weit genug. „Ein Großteil der heute vorgestellten Einsparmaßnahmen basiert auf der Streichung bzw. Sperrung von rund 2.000 der im Schnitt 4.000 nicht besetzten Personalstellen. Im Grunde genommen sind das Finanzmittel, die eigentlich schon vorher nicht hätten verausgabt werden dürfen“, kritisiert BdSt-Vorstandsmitglied Ralf Thesing. Durch die stufenweise Rückführung des Landeszuschusses nach SGB II wälze die Landesregierung zudem einen Teil der Konsolidierungserfordernisse auf die Kommunen ab. „Damit verleibt sich die Landesregierung ein Stück weit die auf Bundesebene zu Gunsten der Kommunen beschlossene Ausweitung der Leistungsbeteiligung ein“, stellt Thesing fest.

Wohlwollend nimmt der Bund der Steuerzahler zur Kenntnis, dass das Land Niedersachsen – anders als Bund und andere Länder – auch in den kommenden beiden Jahren auf die Aufnahme von Notlagenkrediten verzichten möchte. Der Haushaltentwurf sehe allerdings noch Kreditaufnahmen infolge der Konjunkturausgleichskomponente der Schuldenbremse in Höhe von 227 Mio. Euro (2022) bzw. 113. Mio. Euro (2023) vor. Ferner plane das Land, zum Erreichen des Haushaltsausgleichs verstärkt auf die Entnahme von Rücklagen und Sondervermögen zurückzugreifen.

Ab dem Jahr 2024 möchte das Land mit der Tilgung der Corona-Notlagenkredite aus dem Jahr 2020 beginnen. Der Tilgungszeitraum erstreckt sich dann über einen langen Zeitraum von 25 Jahren. „Mit diesem lang gewählten Zeitraum geht das Land gewissermaßen eine Wette darauf ein, dass es nicht zu weiteren Krisenfällen kommt“, gibt Thesing zu bedenken. Ziel sollte es daher sein, die Verschuldung durch weitreichende Konsolidierungsmaßnahmen bereits schneller zurückzuführen.

Die heute mit dem Entwurf des Doppelhaushalts festgelegte Marschrichtung, dass die Ausgaben des Landes künftig maßvoller wachsen sollen als die Einnahmen, sei daher allenfalls ein erster notwendiger Schritt. Es fehle nach wie vor an einer expliziten Aufgabenkritik, die klar und deutlich benennt, welche Verwaltungsaufgaben in Zukunft noch in welchem Maße zu erbringen sind und welche Aufgaben im Gegenzug entfallen oder zumindest abgeschmolzen werden können. Bisher operiere die Landesregierung lediglich mit allgemeinen Einsparvorgaben an die einzelnen Ressorts und fische damit ein Stück weit im Trüben.

Eine kritische Bestandsaufnahme erwartet der Bund der Steuerzahler auch mit Blick auf die zahlreich gewährten Subventionen und Zuwendungen des Landes. Auch hier gelte es zu überprüfen, welche Programme noch zeitgemäß und notwendig seien, um die damit verbundenen Ziele zu erreichen. Subventionen, die ihr Ziel bereits erreicht haben oder der Zielerreichung nicht zuträglich sind, seien hingegen ersatzlos zu streichen.

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