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Rathaus Mettmann
© BdSt NRW/Ammann

Mettmanns Doppelhaushalt - es geht weiter bergab

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 30.04.2024, Eberhard Kanski/Jens Ammann

Wer den vorliegenden Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 der Kreisstadt Mettmann zur Hand nimmt, reibt sich beim Lesen die Augen: Der Etatentwurf 2024/2025 sieht aus wie die Kopie einer Kopie. Irgendwie glaubt man, vieles schon einmal gelesen zu haben. Äußerst ausführlich etwa wird zu Beginn des Haushaltsentwurfs die Entwicklung der Stadtfinanzen der letzten Jahre erläutert. Das las man ähnlich auch in früheren Jahren bereits an dieser Stelle. Die Lesbarkeit wird durch diese Prosa nicht gefördert.

Und auch die Erstellung eines Doppelhaushaltes ist in den aktuell turbulenten Zeiten sehr fragwürdig. Denn da sich die äußeren Umstände bei den öffentlichen Finanzen wie Inflationsraten, Baupreise, Auslastungen der Wirtschaft, Kreditkonditionen und Gehälter heute viel schneller als früher ändern, verlieren Planungen derzeit sehr schnell ihre Aktualität. Nur wer gute Prognosen hat, kann in Zeiten wie diesen gleich für zwei Jahre verlässlich die städtischen Finanzen planen. Ob das dem Führungsteam im Mettmanner Rathaus gelingt? Zweifel sind angebracht.

Schauen wir uns den eigentlichen Etat an. Das Haushaltsvolumen der rund 40.000 Einwohner zählenden Stadt Mettmann umfasst 2024 im Ergebnisplan 154 Millionen Euro. Da die Erträge geringer als die Aufwendungen sind, verringert sich die allgemeine Rücklage um rund 12 Millionen auf knapp unter 100 Millionen Euro. Mettmanns Reserven schwinden also zusehends. Damit wird deutlich: Es geht wie in den Vorjahren auch zukünftig weiter bergab mit den Stadtfinanzern, denn die Stadt lebt immer mehr von der Substanz. Und die schwindet. Bitter auch, dass eine Trendwende bei den Stadtfinanzen beim besten Willen nicht zu erkennen ist.

Der Gewerbesteuerhebesatz für 2024 liegt mit 510 Prozentpunkten um rund 100 Prozentpunkte über dem sogenannten „fiktiven Hebesatz“ des kommunalen Finanzausgleichs. Dieser Steuersatz hat eine „Leuchtturmfunktion“ und beträgt derzeit 416 Prozentpunkte. Finanziell erfolgreiche Kommunen richten ihre örtliche Steuer- und Finanzpolitik auf ihn aus. Mettmann liegt deutlich drüber. Das gilt sinngemäß auch für den zweiten kommunalen Hebesatz: Der Hebesatz bei der Grundsteuer B liegt 2024 mit 745 Prozentpunkten sogar um über 240 Punkten über dem fiktiven Hebesatz (501 Prozent), 2025 soll er um weitere 25 Prozentpunkte steigen. Allein diese Zahlen zeigen die angespannte Finanzsituation Mettmanns. Die hohen Hebesätze dokumentieren aber auch, dass die Stadt zum Wohnen und Arbeiten ein teures Pflaster ist.

Mettmanns Mammutaufgabe im Stadtetat sind die geplanten Investitionen. 2024 betragen sie „nur“ 26,6 Millionen Euro, 2025 aber 29,1 Millionen, 2026 schon 46,6 Millionen, 2027 gewaltige 86,6 Millionen und 2028 gar 61,5 Millionen. Zwischen 2023 bis 2028 summieren sich die geplanten Investitionen auf über 290 Millionen Euro. Das Problem: Aus Eigenmitteln sind diese Ausgaben nicht zu finanzieren. Also braucht Mettmann Geld von außen, muss also Schulden machen. Die Folge: Die Investitionskredite werden mit Stand von heute Ende 2028 rund 266 Millionen Euro erreichen. Innerhalb von nur acht Jahren wäre das eine Steigerung von rund 340 Prozent.

Doch damit nicht genug, denn im gleichen Zeitraum sollen zusätzlich die städtischen Kassenkredite - vergleichbar mit den Dispos der privaten Haushalte - um rund 330 Prozent auf über 164 Millionen Euros steigen. Mit anderen Worten: Der gesamte städtische Schuldenstand erreicht über 429 Millionen Euro. Das hat fatale Folgen, denn Schulden kosten Zinsen und die Konsequenzen der Zinswende haben es für Mettmann in sich. Von 2022 bis 2028 steigen die Zinsaufwendungen um rund 670 Prozent auf beinahe 11,2 Millionen Euro. Dieses Geld wird an andere Stelle fehlen. Ein interkommunales Vergleichssystem (IKVS) offenbart, dass die Stadt Mettmann pro Kopf damit mehr als doppelt so hohe Zinsaufwendungen zu tragen hat wie vergleichbare Kommunen aus Nordrhein-Westfalen mit 25.000 bis 50.000 Einwohnern.

Doch wer jetzt konsequente Sparanstrengungen erwartet, wird im Doppelhaushalt enttäuscht. Ein Beispiel: Allein die Personalaufwendungen sollen zwischen 2022 bis 2028 um rund 40 Prozent steigen. Und das liegt nicht nur an den erwarteten Tarifabschlüssen. Werden alle neuen Planstellen besetzt, dann steigt allein die Anzahl der tariflich Beschäftigten von 2023 bis 2025 um über 110 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf 548 Stellen. Hinzu kommen die 100 verbeamteten Bediensteten.

Im Jahr 2022 wurde ein zuvor angepriesenes und sehnsüchtig erwartete Einspargutachten vorgelegt, das IMAKA-Gutachten. Doch anstatt einer konsequenten Umsetzung nachzugehen, findet das Gutachten im Haushalt nicht sichtbar statt. Auch wer nach dem Wort „Sparen“ sucht, wird enttäuscht, das Wort finden sich nur einmal: Es soll für 30.000 Euro eine Bühne gekauft werden, um Mietkosten zu sparen. Diese Ausgaben passt nun wirklich nicht zum riesigen Defizit bei den Stadtfinanzen.

Das sagt der BdSt NRW:

Der BdSt NRW vermisst im Doppelhaushalt 2024/2025 von den Verantwortlichen an der Stadtspitze die Entwicklung eines umfassendes Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Der eingeschlagene Weg nimmt den künftigen Generationen durch das Erbe des riesigen Schuldenberges die eigenen Entscheidungsmöglichkeiten und ist deshalb finanzpolitisch völlig falsch. Die Mettmanner Schuldenexplosion lässt sich auch nicht durch den aktuellen Investitions- und Instandhaltungsstau rechtfertigen. So herausfordernd die Situation auch sein mag, aus Sicht des BdSt NRW bedarf es eher:

  • einer Priorisierung der Investitionen,
  • einer Reduzierung der Beschäftigten durch konsequente Digitalisierung und Aufgabenkritik,
  • der weitestgehenden Umsetzung des IMAKA-Gutachtens,
  • der vorbehaltlosen Suche jegliche Einsparmöglichkeiten in allen Verwaltungsbereichen,
  • eines Ausbaus der interkommunalen Zusammenarbeit, etwa beim Schulbau oder den Beschaffungen,
  • einer aktiven Wirtschaftsförderung.

Ohne mutiger Entscheidungen ist die Abwärtsspirale nicht aufzuhalten.

Ausblick:

Und wie geht es weiter? Mettmann möchte für 2024 den Haushaltsplan umsetzen und für 2025 ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept verabschieden. Das alles wird nicht reichen, um die Stadtfinanzen zu sanieren, denn ab 2026 rutscht die Stadt in die pflichtige Haushaltssicherung. Mitte April wurde dem Rat eine neuerliche Informationsvorlage, ein Maßnahmenpaket und eine Haushaltskonsolidierungsübersicht für den Zeitraum von 2024 bis 2036 vorgelegt. Es sieht erhebliche Steuererhöhungen in den kommenden Jahren vor, zeigt u.a. die Möglichkeiten der Streichungen freiwilliger Leistungen auf, empfiehlt mehr Digitalisierung der Verwaltung, ein Einfrieren des Stellenplans 2025, Zurückhaltung bei den Standards der Baumaßnahmen, eine Priorisierung der Projekte und ein besseres Gewerbeflächenmanagement.

Die Sparbemühungen und eine Verbesserung der Gewerbeflächeninfrastruktur sind ohne Zweifel alles notwendige Maßnahmen. Diese Pläne gehen in die richtige Richtung. Doch in Mettmann kommt es auf die Umsetzung an. Der BdSt NRW hält diese Bemühungen für lange überfällig. Doch warum wird das Sparpaket nicht schon jetzt geschürt? Aus diesem Sparpaket sollten übrigens die vorgeschlagenen Steuererhöhungen wieder herausgenommen werden. Denn Steuererhöhungen sind keine Einsparungen. Auch sind die Mettmanner Steuersätze heute schon viel zu hoch und ziehen schließlich niemanden an, weder erhoffte Unternehmen noch Einwohner.

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