Bund der Steuerzahler legt Rechtsgutachten vor
Konjunkturpaket / RND
+++ Mehrwertsteuersenkung: Bundesfinanzministerium veröffentlicht Anwendungshinweise / BdSt-Tipps für Kunden und Unternehmer +++
Im zweiten Halbjahr 2020 zahlen die Deutschen weniger Mehrwertsteuer. Denn der allgemeine Steuersatz sinkt von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent. Diese Änderung wurde gestern von Bundestag und Bundesrat offiziell beschlossen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu heute ein Anwendungsschreiben veröffentlicht. Das 26-seitige Schreiben ist auf der Homepage des Ministeriums in der Rubrik BMF-Schreiben zu finden. Es enthält zahlreiche steuertechnische Regeln etwa zu Dauerleistungen, Anzahlungen und Vorausrechnungen.
Theorie trifft Praxis: 22 nützliche BdSt-Hinweise
Der Bund der Steuerzahler erklärt praxistauglich, wann Verbraucher profitieren, wenn sie in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 Waren geliefert bekommen oder Dienstleistungen erhalten und warum es nicht immer zu Preissenkungen kommen muss. Unternehmer erfahren, worauf sie jetzt achten müssen. Unsere 22 konkreten Tipps finden Sie hier.