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Mehrwertsteuer: Osterei ist nicht gleich Osterei

11.04.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/16434

Aus Sicht des Finanzamts ist das Osterei eine komplexe Sache. Denn es gibt vier verschiedene Mehrwertsteuersätze. Hierüber informierte – aus Anlass des Osterfestes – der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt).

So würden für das Schokoladenei oder das frische sowie gekochte Hühnerei aus dem Supermarkt sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig. Kaufe man jedoch das Ei vom Landwirt, könnten – neu in diesem Jahr – neun Prozent Steuern anfallen (statt zuvor 9,5). Wer beim Hobbybauern kaufe, zahle keine Mehrwertsteuer, sofern sich der Hobbybauer auf die Kleinunternehmerregelung beruft.

Wer ein Frühstücksei in einem Restaurant esse oder sich ein solches beim Bäcker hole, zahle sieben Prozent Steuern.

Auf Deko-Eier aus Holz oder Kunststoff fielen 19 Prozent Mehrwertsteuer an.

Und wer einen Eierlikör trinken wolle, müsse dafür beim Kauf – egal, ob Restaurant oder Supermarkt – 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 06.04.2023

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