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+++ Lohnfortzahlung im Quarantänefall /Rückerstattung +++

Corona 17.03.2020

Bei Quarantäne können Arbeitgeber sich die Lohnfortzahlung für ihre Mitarbeiter unter Quarantäne von den Behörden erstatten lassen. Welche Behörde letztendlich dafür zuständig ist, regelt das Landesrecht, meistens ist das Gesundheitsamt oder die Landessozialbehörde dafür zuständig. Dort sind dann auch die Anträge zu finden

Gesundheitsämter Postleitzahl-Suche des Robert-Koch-Instituts:
https://tools.rki.de/PLZTool/

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