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Kein Laden, wenn der Turbo-Diesel an der Ladesäule parkt.
© Alexander Kraus, BdSt Berlin e.V.

Laternenladeeinrichtungen ohne Parkverbot für Verbrenner

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 06.08.2024, Alexander Kraus

Wie soll E-Mobilität denn so gelingen?

Nach der Streichung der Kaufprämien ist der Absatz von Elektrofahrzeugen massiv eingebrochen. Bei den Händlern stehen sich die Stromer die Reifen platt. Ein Kaufhindernis stellt gerade in städtischen Ballungsräumen die in Wohnungsnähe oft fehlende Ladeinfrastruktur dar. Freuen könnten sich eigentlich seit Kurzem die Steglitzer über vier neue Ladesäulen in der Herrfurthstraße. Dumm nur, dass dort auch Verbrenner ganz legal parken dürfen. Denn eine Beschilderung und Markierung der Stellplätze für E-Fahrzeuge war im Projekt nicht vorgesehen.

Der Bund der Steuerzahler Berlin ist aus der Mitgliederschaft darauf aufmerksam gemacht worden, dass in der Steglitzer Herrfurthstraße  vier Landesäulen installiert worden sind, auf die keinerlei Beschilderung hinweist. Nach Angaben auf der Internetseite „Energieatlas Berlin“ des Senats waren diese bereits im letzten September 2023 in Betrieb genommen worden.

Der Bund der Steuerzahler hat sich die Situation mehrfach zu verschiedenen Tageszeiten angesehen und musste feststellen, dass meist mehrere Ladesäulen gleichzeitig mit Verbrennerfahrzeugen zugeparkt waren. Lediglich einmal konnte der Bund der Steuerzahler beobachten, dass an einer Landesäule ein elektrisches Auto aufgeladen wurde.

Die sonst übliche Beschilderung, dass das Parken nur für Elektrofahrzeuge während des Ladens erlaubt sei, fehlte. Nach kursorischer Prüfung konnten wir auch keine straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften finden, die das Parken für Verbrenner dort verbieten würden, zumal die Ladesäulen auch schwer überhaupt als solche erkennbar sind.

Beschriftet sind die Ladesäulen mit dem Hinweis auf eine Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Projektlogo „elektrisch unterwegs“ der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Dorthin wandte sich der Bund der Steuerzahler mit der Frage, ob das nach nunmehr fast einem Dreivierteljahr noch geändert wird oder so bleiben soll. Denn aus Sicht des Bundes der Steuerzahler macht das wenig Sinn, wenn der Staat Landesäulen fördert, die dann bei dem dortigen hohen Parkdruck praktisch ausnahmslos mit herkömmlichen Fahrzeugen blockiert werden.

Auf Nachfrage teilte die – schon wieder einmal umbenannte – Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt mit, dass die vier Laternenladeeinrichtungen in der Herrfurthstraße sowie zahlreiche weitere 2022 und 2023 im Rahmen des inzwischen abgeschlossenen Forschungsprojekts „ElMobileBerlin“ zum Laternenladen errichtet worden seien.

Eine Beschilderung und Markierung der Stellplätze für E-Fahrzeuge sei im Projekt nicht vorgesehen gewesen. Die Errichtung der Ladeeinrichtungen sei in vielen Fällen in Clustern aus mehreren Laternenladepunkten in einem Straßenabschnitt erfolgt und nicht durch das Land Berlin gefördert worden. Die „SenMVKU“ strebe noch in diesem Jahr die Beschilderung und Markierung (Parken nur für E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs) einer dreistelligen Anzahl der im Projekt errichteten Laternenladeeinrichtungen, insbesondere in Bereichen mit hohem Parkdruck, an, heißt es weiter in der Antwort. Zudem könne man nach Prüfung der Nutzungsdaten der vergangenen zwei Monate der betreffenden Laternenladeinrichtungen in der Herrfurthstraße mitteilen, dass diese täglich bzw. mehrfach wöchentlich zum Aufladen von E-Fahrzeugen genutzt werden.

In dem vom Berliner Verkehrssenat geleiteten und vom Bund finanzierten Forschungsvorhaben „ElMobileBerlin“ sollte untersucht werden, inwiefern eine Infrastruktur mittels Laternen im öffentlichen Raum dazu beitragen kann, die Attraktivität von Elektromobilität durch möglichst einfach zugängliche Ladegelegenheiten zu steigern. Der Bund der Steuerzahler hat Zweifel, dass die Untersuchung zu belastbaren Erkenntnis geführt haben könnte, wenn die betrachteten Ladevorrichtungen gerade einmal „mehrfach wöchentlich“ genutzt werden.

 

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