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Landeshaushalt 2024 darf so nicht beschlossen werden

Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e. V. / Meldungen / Presseinformation 18.03.2024

Offener Brief an die Damen und Herren Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,


die Beratungen über den Landeshaushalt 2024 haben uns in unserer Auffassung bestärkt, dass der vorliegende Entwurf mit größter Wahrscheinlichkeit einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten würde. Umfang, Zweckbindung und zeitlicher Zusammenhang der vorgesehenen Notkredite entsprechen nicht den Anforderungen der Verfassung.
Das Grundgesetz und die Landesverfassung stehen zweifelsfrei über jedem noch so gut gemeinten politischen Gestaltungswillen und allen anderen Überlegungen. Deshalb sind Sie in der Pflicht, den vorliegenden Haushaltsentwurf abzulehnen. Unabhängig davon führt die aktuelle Haushaltspolitik absehbar in eine Schuldenfalle, die Ihnen noch in der laufenden Legislaturperiode jeglichen Gestaltungsspielraum nimmt, wenn Sie jetzt nicht massiv gegensteuern.
Wir erkennen ausdrücklich an, dass eine „Vollbremsung“ bei den Ausgaben des Landes nicht einfach ist. Es erfordert schwierige Abwägungen und Priorisierungen, um die Verpflichtungen, notwendigen und sinnvollen Ausgaben aus den zur Verfügung stehenden Einnahmen zu decken. An anderen Stellen müssen dafür auch unangenehme Kürzungen beschlossen werden. Doch diese herausfordernden Aufgaben sind jetzt von Parlament und Regierung zu leisten, bevor dann ein überarbeiteter und sicher verfassungskonformer Landeshaushalt beschlossen werden kann. Jede Ver-schiebung der Problemlösung macht die Probleme nur größer und schlimmer!
Wir bieten Ihnen an, bei den schwierigen Entscheidungen mit Vorschlägen und Anre-gungen an Ihrer Seite zu stehen. Gern stehen wir Ihnen für weiterführende Gespräche zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Aloys Altmann
Präsident

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