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Landesbeilage Rheinland-Pfalz/Saarland September 2021

Landesbeilage / Landesbeilage 02.09.2021

Saarländische Kommunen erheben lieber keine Straßenausbaubeiträge als wiederkehrende Beiträge – das ist das Ergebnis aus der Umfrage des BdSt Saarland unter allen Städten und Gemeinden im Land. Damit ist die Reform der Ausbaubeiträge gescheitert, resümiert der BdSt im STEUERZAHLER und fordert, daraus endlich Lehren zu ziehen.

 

Außerdem im Heft:

Steuerpolitik:

Seit 15 Jahren dürfen die Bundesländer den Satz der Grunderwerbsteuer selbst festlegen. In der Folge wurde dieser im Saarland vier Mal erhöht auf einen bundesweiten Spitzenwert und in Rheinland-Pfalz einmal, dafür aber kräftig um mehr als 40 Prozent. Über die Wirkung dieser Steuererhöhungs-Politik für die Bundesländer und für die Bürger berichtet der STEUERZAHLER.

BdSt-Vergleich:

Über den großen Hundesteuer-Vergleich 2021 für Rheinland-Pfalz lesen Sie im STEUERZAHLER. Dabei reicht die Spanne des Hundesteuersatzes von 45 Euro im Jahr bis hin zu 1.680 Euro im Jahr. Dies zeigt für den Steuerzahlerbund die Willkür dieser Steuer auf. Da es sich fiskalisch für die Städte und Gemeinden sowieso nur um eine hochbürokratische Bagatellsteuer handelt, wäre es besser, die Hundesteuer abzuschaffen.

Kommunale Bauprojekte:

Im schönen Städtchen Bad Dürkheim soll für 34 Mio. Euro eine neue Therme errichtet werden. Als mit den Planungen begonnen wurde, gingen die Verantwortlichen vor Ort noch von deutlich niedrigeren Kosten aus. Im STEUERZAHLER wird erklärt, warum nicht nur Bad Dürkheim selbst mit dem Badeparadies sprichwörtlich baden gehen könnte, sondern auch andere Kommunen unter der neuen Therme leiden werden.

Kommunalpolitik:

Spartipps für Kommunen hat der Steuerzahlerbund in seinem neuen Taschenbuch „Kommunalkompass“ veröffentlicht. Darin nennt der BdSt zahlreiche Tipps, um kommunale Haushalte zu konsolidieren. Die Tipps sind nach Verwaltungsbereichen gegliedert. Das Buch richtet sich an Kommunalpolitiker, Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung und interessierte Bürger.

Kurznachrichten:

Das Land Rheinland-Pfalz hat gegen den Kreis Kaiserslautern vor dem Bundesverwaltungsgericht eine herbe Klatsche erlitten. Somit steht fest: Die Kommunalaufsicht ADD, eine Landesbehörde, durfte die Kreisumlage nicht zwangsweise erhöhen. Der BdSt zieht im STEUERZAHLER ein bitteres Fazit, das sich die Landesregierung vorhalten lassen muss.

Das Saarland ist kein Haushaltsnotlageland mehr! Welche finanzielle Kraftanstrengung das Land vollzog und was für die Zukunft daraus folgt, steht im STEUERZAHLER.

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