Landesbeilage Rheinland-Pfalz März 2019
Bundesweit wächst die Front gegen die ungerechten Straßenausbaubeiträge. In den einen Bundesländern engagieren sich Bürger gegen den Ausbaubeitrag, in den anderen Bundesländern sind die Ausbaubeiträge bereits abgeschafft oder eine Abschaffung ist beschlossene Sache. Zu welchen zweifelhaften Äußerungen sich der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz hat hinreißen lassen, lesen Sie im STEUERZAHLER.
Außerdem im Heft:
Straßenausbaubeiträge:
Wie steht es um die Straßenausbaubeiträge in Deutschland? Eine Karte gibt eine rasche Übersicht, in welchen Bundesländern die Ausbaubeiträge bereits abgeschafft wurden, wo eine Abschaffung beschlossen ist und wo noch heiß diskutiert wird.
Landeshaushalt:
Der Doppelhaushalt 2019/2020 wurde beschlossen. Der BdSt hatte sich den Haushaltsentwurf ganz genau angschaut und den Landtagsfraktionen Sparvorschläge vorgestellt. Nun wird im STEUERZAHLER Bilanz gezogen: Wie sind Licht und Schatten im beschlossenen Haushalt verteilt?
Kurzmeldungen:
Über einen unverhofft hohen Geldregen aus dem Bund-Länder-Finanzausgleich darf sich Rheinland-Pfalz freuen. Die Mehreinnahmen aus dem Topf, in den nur vier Länder sowie der Bund einzahlen, sind deutlich höher als erwartet. Über mehr Geld dürfen sich auch die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags freuen, die gleich eine doppelte Diätenerhöhung kassieren. Außerdem gibt es Neuigkeiten zum Theater Trier.
Vergleichsstudie:
Der Steuerzahlerbund Rheinland-Pfalz und die Verbraucherinitiative Aeternitas haben gemeinsam die Friedhofsgebühren der 60 größten Städte und Gemeinden im Land verglichen. Meistens sind die Gebühren niedriger als im Bundesdurchschnitt, doch kann die Spreizung von Grabart zu Grabart enorm sein. Wo die Broschüre „Friedhofsgebühren 2018“ bestellt werden kann, verrät der STEUERZAHLER.
Förderpolitik:
Im Landtag besonders heftig diskutiert wurden die neuen Rahmenverträge des Landes Rheinland-Pfalz mit den 36 Behindertenwerktstätten. Auch der Rechnungshof übte scharfe Kritik, die Rahmenverträge wiesen massive Mängel auf. Lesen Sie STEUERZAHLER die BdSt-Analyse über eine Situation, die als verfahren beschrieben werden kann.
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