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Die öffentliche Verschwendung 2023/24: Sparsamkeit ist Gebot der Stunde
Land muss Steuererhöhungen in den Kommunen vermeiden
BdSt NRW nimmt Stellung in Landtagsanhörung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2024.
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen weisen angesichts der zahlreichen Herausforderungen vielfach auf ihre unzureichende Finanzausstattung hin. Ihre angespannte finanzielle Lage wird auch mit Blick auf die sehr hohen Altschulden der Kommunen erkennbar, für die die Landesregierung, trotz erster Bemühungen, noch keine Lösung gefunden hat. Die bundesweit höchsten Grund- und Gewerbesteuern in den nordrhein-westfälischen Kommunen sind ein weiteres Alarmzeichen. „Die Landesregierung sollte prüfen, ob mit einer Erhöhung der Zuweisungen an die Kommunen im GFG 2024 höhere Steuern und Schulden in den Kommunen im nächsten Jahr vermeidbar sind“, mahnt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW.
Neben der möglichen Erhöhung der Gelder an die Städte und Gemeinden in NRW ist es geboten, die fiktiven Hebesätze einzufrieren. Eine Steigerung der fiktiven Hebesätze führt dazu, dass sich viele Kommunen gezwungen sehen, ihre Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer weiter anzuheben. Diese Spirale sollte die Landesregierung unterbinden. "Mit diesen beiden Maßnahmen – bessere Finanzausstattung und stabile fiktive Hebesätze – könnte die Landesregierung die Kommunen und letztlich auch die Bürgerinnen und Bürger entlasten", erkärt Steinheuer.
Weitere Verbesserungsvorschläge hat der BdSt NRW in seiner Stellungnahme an den Landtag dargelegt.
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