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Krankenversicherungsbeiträge – Berücksichtigung von Beitragsrückerstattungen aus dem Jahr 2009 im Jahr 2010 oder 2009?

Stellungnahmen & Eingaben / Familie / Arbeitnehmer 23.07.2011

Hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Basiskrankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen als Vorsorgeaufwendungen hat durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Während sich solche Beiträge zur Krankenkasse im Jahr 2009 – wenn überhaupt – nur in wesentlich geringerem Umfang steuerlich auswirkten, sind sie seit dem Jahr 2010 nahezu vollständig steuerlich berücksichtigungsfähig.

Grundsätzlich mindern Beitragsrückerstattungen den abziehbaren Betrag, da der Steuerzahler insoweit nicht wirtschaftlich belastet ist und das Zuflussprinzip gilt. Da jedoch, wie oben beschrieben, ein Paradigmenwechsel stattgefunden hat, ist fraglich, ob dieser Grundsatz auch für Beitragsrückerstattungen aus dem Jahr 2009, die im Jahr 2010 zufließen, gilt.

Aufgrund der besonderen Konstellation durch den Paradigmenwechsel regt der Bund der Steuerzahler mit seiner Eingabe die Einführung einer allgemeinen Billigkeitsregelung an, nach der die Beitragsrückerstattungen aus dem Jahr 2009, die im Jahr 2010 zufließen, im Jahr 2009 berücksichtigt werden, wenn der Steuerzahler dies gegenüber dem Finanzamt beantragt. Das BMF antwortete, dass es die Einführung einer entsprechenden Billigkeitsregelung nicht für notwendig erachtet, weil durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung trotz der Berücksichtigung von Beitragsrückerstattungen aus dem Jahr 2009 im Jahr 2010 niemand schlechter gestellt ist, als vor dem Gesetz.

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