Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Kraftfahrzeugsteuer

Kraftfahrzeugsteuer

Steuerlexikon / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Arbeitnehmer 23.08.2022

1899 führte Hessen eine Kraftfahrzeugsteuer ein, die zum Jahr 1906 flächendeckend als Luxusaufwandsteuer für privat genutzte Personenkraftwagen und Krafträder erhoben wurde. Die Hälfte des Steueraufkommens war für den Straßenbau zweckgebunden. Seit 1955 gilt das Kraftfahrzeugsteuergesetz, das bis heute mehrmals geändert wurde. Eine wesentliche Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes war die seit 1985 praktizierte Bemessung der Steuerhöhe nach der Schadstoffklasse, die seit dem 1. Juli 2009 durch die Bemessung nach dem CO2-Ausstoß ersetzt wurde.

Steuereigenschaften

Bemessungsgrundlage Hubraum und CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen
Steuersatz für Neuzulassungen: 2 Euro je g/km über 95 g/km CO2-Ausstoß zzgl. 2 Euro (Ottomotoren) bzw. 9,50 Euro (Dieselmotoren) je 100 cm3 Hubraum
Aufkommen 9,55 Mrd. Euro (2021)
Anteil am Steueraufkommen 1,15 Prozent (2021)
Ertragshoheit Bund

 

Beurteilung

  • Steuer knüpft nicht an der Nutzung, sondern an der Haltung des Fahrzeugs an
  • als Kostenbeitrag zur Nutzung der Straßeninfrastruktur und als Instrument der Umwelt- und Klimapolitik der Energiesteuer unterlegen
  • relativ hohe Steuererhebungskosten

 

Empfehlung

  • Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer

 

Download Steuerlexikon
Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland