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Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages
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Kosten eines Studiums nach abgeschlossener Berufsausbildung – Anwendung des BFH-Urteils vom 18. Juni 2009
Stellungnahmen & Eingaben
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Familie
Der BdSt hat im Sommer 2009 ein steuerzahlerfreundliches Urteil vor dem Bundesfinanzhof zur steuerlichen Behandlung von Kosten für ein Studium erstritten. Der BdSt vertrat die Auffassung, dass Kosten eines Studiums nach abgeschlossener Berufsausbildung Werbungskosten sind. Die Richter bestätigten diese Auffassung. Mit einer Eingabe an das Bundesministerium der Finanzen fordert der BdSt das Ministerium nun auf, das Urteil auch anzuwenden.