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Konstituierende Versammlung für Errichtung der Pflegekammer NRW am 16. Dezember 2022

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 30.12.2022, Michaela van Wersch, [email protected]

Fleißiges Schaufeln am Millionengrab

Trotz Rekordverschuldung und knapper Kassen steht zu befürchten, dass mit der Errichtung der Pflegekammer NRW weitere Steuermillionen in den Sand gesetzt werden. 
Ursprünglich hatte der nordrhein-westfälische Landtag eine Anschubfinanzierung von fünf Millionen Euro für die Errichtung der umstrittenen Pflegekammer NRW vorgesehen, danach sollte sie sich unabhängig über die Beiträge der rund 200.000 Pflichtmitglieder aus den Pflegeberufen finanzieren. Im Dezember 2021 wurde dann beschlossen, dass die zu gründende Pflegekammer NRW auf die Erhebung der Mitgliedsbeiträge verzichten kann und die Refinanzierung vom Landeshaushalt übernommen wird – zu Lasten der Steuerzahler.  Dafür sind in Zeiten knapper Kassen und wachsender Belastungen der öffentlichen Haushalte nun bis zum Jahr 2027 zusätzlich 50 Millionen Euro vorgesehen. 
Es ist absehbar, dass hier wiederholt und trotz abschreckender Beispiele aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen Steuergelder in Millionenhöhe verschwendet werden. In Niedersachsen hat die Urabstimmung der Pflegekräfte mit einem Ergebnis von 70,6 % gegen den Fortbestand der zum 1. Januar 2017 gegründeten Pflegekammer Niedersachsen zur Auflösung der Kammer zum 30. November 2021 geführt. Die Kosten für den Steuerzahler belaufen sich insgesamt auf allein sechs Millionen Euro für die Beitragsjahre 2018, 2019 und 2020 zuzüglich der Kosten für das Jahr der Errichtung und Schließung der Kammer. 
Die im Jahr 2018 für rund 24.000 Mitglieder gegründete Pflegekammer Schleswig-Holstein wird bis zum Ende des Jahres 2022 ebenfalls wieder kurz nach der Errichtung aufgelöst, nachdem 92 % der Mitglieder im März 2022 für die Auflösung stimmten. Die Kosten für den Steuerzahler betragen 3,6 Millionen Euro zuzüglich erheblicher Kreditverpflichtungen, für die ebenfalls der Steuerzahler aufkommen muss. Eine Urabstimmung der Pflegekräfte in Nordrhein-Westfalen im Vorfeld der Errichtung hat vorsichtshalber nicht stattgefunden, es kann vermutet werden, dass dies zu einem ähnlichen Ergebnis geführt hätte wie in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Das Modell „Pflegekammer“ ist für den Berufsstand der Pflegekräfte mit überwiegend abhängigen Beschäftigten nicht geeignet, um Verbesserungen der Ausbildung oder Arbeitsbedingungen herbeizuführen und wird daher allgemein – vor allem aber von den Pflegekräften selbst – abgelehnt, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Pflichtmitgliedschaft und dem zusätzlichen Bürokratieaufwand. Für den Steuerzahler ist die Errichtung der Pflegekammer NRW ein weiteres skandalöses Millionengrab und ein äußerst krasser Fall von gesetzlich verordneter „Steuerverschwendung nach Plan“.

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