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Klage gegen eventim wegen einbehaltener Ticketgebühren: Anmeldung zu Musterfeststellungsklage möglich
Verbraucher können sich ab sofort zu einer Musterfeststellungsklage gegen den Ticketvertreiber eventim anmelden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klage am 07.12.2022 beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht, da eventim nach abgesagten Veranstaltungen häufig nicht den vollständigen Ticketpreis zurückzahle.
"Wer Tickets für Freizeitveranstaltungen online buchen will, kommt an eventim kaum vorbei", sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. In den letzten Jahren seien viele Veranstaltungen abgesagt worden. Den vollständigen Ticketpreis habe eventim oft nicht zurückgezahlt. Nach Ansicht des vzbv haben Verbraucher darauf aber einen Anspruch. "Selbst wenn eventim in jedem Einzelfall nur einige Euro einbehält, ergibt das unter dem Strich eine enorme Gesamtsumme. Marktmacht darf nicht dazu führen, dass ein Unternehmen eine rechtswidrige Praxis durchdrückt."
Das Bayerische Oberste Landesgericht solle feststellen, dass eventim einzelne Preisbestandteile zu Unrecht einbehält, zum Beispiel eine Buchungsgebühr. Die Kosten für Ticketversand und -versicherung schließt die vzbv-Klage nicht ein.
Hätten sich zwei Monate nach der Registereröffnung mindestens 50 Verbraucher im Klageregister angemeldet, gehe das Verfahren vor Gericht weiter, teilt der vzbv mit. Informationen gebe es auf www.musterfeststellungsklagen.de/eventim.
Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 09.02.2023