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+++ KfW-Schnellkredite für den Mittelstand beschlossen / Bundesregierung legt nochmals nach +++

Corona 08.04.2020

Nach dem sich herausgestellt hat, dass die Vergabe von Krediten an Mittelständler nur stockend lief, legt die Bundesregierung nun nach: Mittelständische Unternehmen, die im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben, soll ein „Sofortkredit“ gewährt werden.

Dieser Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019 - maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern.  Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Der Zinssatz beträgt aktuell 3 Prozent mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. 

Bei dieser Kreditbewilligung gibt es keine weitere Kreditrisikoprüfung seitens der Bank oder der KfW. Dadurch soll der Kredit schnell bewilligt werden können. Allerdings kann der KfW-Schnellkredit erst nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.

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