Kernbrennstoffsteuer – Gebt den Kunden ihr Geld zurück!
BMF-Monatsbericht weist Steuererstattung an Energiekonzerne aus
Der Bund zahlte im Juni rund 6,3 Milliarden Euro Kernbrennstoffsteuer an die Energiekonzerne zurück. Dies geht aus dem aktuellen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervor. Der Bund der Steuerzahler fordert die Konzerne deshalb auf, die Steuererstattung den Kunden zurückzugeben. Letztlich haben die Energiekonzerne die Steuer bei ihrer Preisbildung berücksichtigt, sodass der Kunde sie bereits gezahlt hat. Wird die Steuer erstattet, so sollte davon auch der Endverbraucher profitieren. Andernfalls hätte er doppelt gezahlt: Nämlich als Stromkunde und bei der jetzigen Erstattung als Steuerzahler.
Hintergrund für die Erstattung ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 2017 (Az.: 2 BvL 6/13). Danach ist die Kernbrennstoffsteuer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie sei rechtlich nicht als Verbrauchsteuer zu beurteilen, deshalb hätte der Bund sie nicht erheben dürfen. Wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz erhalten die Energiekonzerne für die Jahre 2011 bis 2016 die gezahlten Steuern nebst Zinsen zurück. Mit der Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht auch klar aufgezeigt, dass es außerhalb der Vorgaben des Grundgesetzes kein Steuererfindungsrecht gibt.