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Rik Steinheuer, Vorsitzender BdSt NRW
© Olaf Reyermann

Keine Rolle rückwärts bei den Ersterschließungsbeiträgen!

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 24.03.2023, Bärbel Hildebrand

Die Landesregierung will eine gute und bürgerfreundliche Regelung massiv verschlechtern: Heute geht es im Kommunalausschuss um die Fristen, wie lange sich Kommunen Zeit lassen dürfen, um die erste Erschließung von Grundstücken bei den Anliegern abzurechnen. Der Bund der Steuerzahler NRW lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung auf das Schärfste ab.

Der Bund der Steuerzahler NRW fordert, die Fristen von 2022 für die Erschließung von Grundstücken beizubehalten! Wer seit Jahrzehnten an einer augenscheinlich fertigen Straße wohnt, kann nicht damit rechnen, plötzlich eine Rechnung über mehrere 1.000 Euro für die Ersterschließung seines Grundstücks begleichen zu müssen. In Nordrhein-Westfalen war das jedoch übliche Praxis. Erst im vergangenen Jahr, kurz vor der Landtagswahl, hat das Land eine neue Fristenregelung beschlossen, um diesen Zustand zu beenden, und sich damit in punkto Bürgerfreundlichkeit bundesweit ins Spitzenfeld begeben. Im Kommunalausschuss will die Landesregierung am Freitag, 24. März 2023, eine Rolle rückwärts machen. 

"Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Regelung im vorigen Jahr einen guten Ausgleich zwischen den Interessen der Kommunen und den Interessen der betroffenen Bürger gefunden", sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW, der den Beschluss 2022 ausdrücklich begrüßt hatte. Er warnt: "Die Landesregierung sollte sich hüten, jetzt ins andere Extrem zu verfallen und eine Regelung zu beschließen, die die Menschen in Nordrhein-Westfalen bundesweit ins Hintertreffen bringt."

Wird eine Straße erstmals hergestellt, können die Kommunen bis zu 90 Prozent der Kosten als Erschließungsbeitrag auf die Anlieger umlegen. Sie haben ein Interesse an einer zügigen Schlussrechnung, damit sie dieses Geld möglichst zeitnah erhalten. Auch die Anlieger möchten Sicherheit darüber, wann sie welche Summe zahlen müssen. Die Fristenregelung von 2022 wird diesen beiden Interessen gerecht:

  • Der Erschließungsbeitrag kann nur innerhalb von 10 Jahren nach Fertigstellung der Straße bzw.
  • 25 Jahre nach dem ersten Spatenstich festgesetzt werden. "Gerade die Spatenstichregelung ist für die Bürger ganz klar nachvollziehbar", so Steinheuer.

Im Kommunalausschuss berät die Politik heute über eine neue Regelung, nach der die die 10-Jahres-Frist verdoppelt und die Spatenstichregelung komplett gestrichen werden soll. "Da kann eine unerwartete Rechnung über tausende, womöglich sogar zehntausende Euro wieder die zweite oder gar die dritte Generation von Hausbesitzern treffen", kritisiert Steinheuer. "Das ist an Bürgerunfreundlichkeit nicht zu überbieten. Wir lehnen diese Regelung ab und fordern den Landtag auf, die Fristen beizubehalten, die 2022 eingeführt worden sind."

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