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Keine Haushaltskonsolidierung über die NRW.BANK
Der NRW.BANK sollte zukünftig nicht die Aufgabe übertragen werden, aus Eigenkapital Förderungen zu vergeben. Das mahnt der Bund der Steuerzahler NRW in seiner Stellungnahme zur Landtagsanhörung zum NRW.BANK-Gesetz an.
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Gesetzes über die NRW.BANK möchte die Landesregierung die Förderbereiche der landeseigenen Förderbank ausweiten und ihr in Zukunft Aufgaben und Geschäfte übertragen. Grundsätzlich hat der BdSt NRW dagegen nichts einzuwenden, weist die Landesregierung auch mit Blick auf die Geschichte der WestLB aber auf Gefahren und Risiken hin. Einige Aufgaben, wie die Förderungen aus Eigenmitteln der Bank, sollten der NRW.BANK niemals übertragen werden. „Die Landesregierung sollte in Zukunft nicht ihren Haushalt konsolidieren, indem sie die NRW.BANK damit beauftragt, Förderungen aus Eigenmitteln zu vergeben“, fordert Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW. Die Landesförderbank sollte wie bisher die Gelder für die Fördervergabe vom Land erstattet bekommen. Andernfalls könnte die NRW.BANK langfristig in finanzielle Probleme geraten und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssten erneut eine Landesbank retten.
Dieses Szenario könnte beispielsweise mit einer öffentlichen Anhörung der NRW.BANK vor einer geplanten Aufgabenübertragung an die Förderbank vermieden werden. Auf diese Weise wären das Parlament und die Öffentlichkeit eingebunden und zu risikoreiche Aufgabenübertragungen könnten verhindert werden. Bisher ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass jedes Ministerium Aufgaben per Rechtsverordnung nach einer Befragung der NRW.BANK auf die Bank übertragen kann. Das Parlament und die Öffentlichkeit würden aber so von dieser Aufgabenübertragung und Befragung nichts mitbekommen. „Hier sollte der Gesetzentwurf im Sinne der Transparenz und der Vermeidung von Risiken geändert werden“, so Steinheuer.
Download: Stellungnahme des BdSt NRW zur Landtagsanhörung
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