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Kein rückwirkender Griff in die Steuerkasse

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 30.05.2023, Jan Vermöhlen

BdSt kritisiert Gesetzentwurf von drei Landtagsfraktionen

Der Bund der Steuerzahler wendet sich gegen die nachträgliche Erhöhung der Zuschüsse an die Fraktionen des Niedersächsischen Landtags. Nach einem gemeinsamen Gesetzentwurf von den Fraktionen der SPD, CDU und Grünen sollen die Fraktionszuschüsse um 12,92 Prozent bzw. 1.035.308 Euro pro Jahr steigen – und zwar ab Jahresbeginn 2023. „Wer letztlich als Betroffener selbst über die Höhe seiner Mittel aus der Steuerkasse entscheidet, muss dabei achtsam und verantwortungsbewusst vorgehen. Dem werden die drei Fraktionen mit dem Gesetzesvorhaben nicht gerecht, zumal sie noch über finanzielle Rücklagen verfügen“, kritisiert BdSt-Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf.

Die Mehreinnahmen, die die Fraktionen unter anderem für die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit beanspruchen, hält der Bund der Steuerzahler hinsichtlich der Höhe für unangemessen, solange die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen nicht klarer von den dahinterstehenden Parteien abgegrenzt wird und zudem zu viele Funktionsträger Extra-Vergütungen aus den Fraktionskassen beziehen. Nach der erst im November 2022 veröffentlichten Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben der Fraktionen des Jahres 2021 erhielten beispielsweise die 17 Funktionsträger der SPD-Fraktion 328.525,88 Euro zusätzlich, die 19 Funktionsträger der CDU-Fraktion 415.020,83 Euro. Der Bund der Steuerzahler hält Extrazahlungen hingegen allenfalls für den Fraktionsvorsitzenden und den Parlamentarischen Geschäftsführer für vertretbar und stützt sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht.

Im Übrigen wirft es ein schlechtes Licht auf die Transparenz des Niedersächsischen Landtags, wenn die Rechnungslegung der Fraktionen für das letzte Jahr noch nicht veröffentlicht wurde, die Abgeordneten aber dennoch bereits eine nachträgliche Erhöhung ihrer Zuschüsse beschließen wollen. Nach § 33 a Niedersächsisches Abgeordnetengesetz (NAbgG) haben die Fraktionen eine Aufstellung über ihre Einnahmen und Ausgaben spätestens zum Ende des vierten Monats nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres der Landtagspräsidentin zuzuleiten.

Die monatlichen Zuschüsse an die Landtagsfraktionen spalten sich in einen Grundbetrag, der von bislang 64.792 Euro auf 77.025 Euro steigen soll, und einen Zuschuss pro Fraktionsmitglied, der von 2.430 Euro auf 2.700 Euro angehoben werden soll. Der bisher zusätzlich gewährte monatliche Grundbetrag für die Oppositionsfraktionen in Höhe von 9.719 Euro soll künftig entfallen. Dafür sollen im Gegenzug die zusätzlichen Pro-Kopf-Zuschüsse für Fraktionsmitglieder der Opposition kräftig von 533 auf 800 Euro anwachsen.

In Summe geht es um 9.051.600 Euro, die die Fraktionen des Niedersächsischen Landtags gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf ab dem 1. Januar 2023 jährlich neben weiteren Sachzuwendungen erhalten sollen.

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