Ferienwohnung privat an Urlauber vermieten: Verschiedene steuerliche Varianten
Unwetter-Katastrophe: Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene in Rheinland-Pfalz
Katastrophenerlass in Kraft gesetzt: Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen gewährt steuerliche Entlastungen
Als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen des Regentiefs "Bernd", das in Nordrhein-Westfalen massive Schäden angerichtet und zahlreiche Todesopfer gefordert hat, hat die Finanzverwaltung des Landes den Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Von den Auswirkungen des Unwetters betroffene Bürgerinnen und Bürger könnten damit rasch und ohne bürokratische Hürden unter erleichterten Voraussetzungen steuerliche Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen, so das nordrhein-westfälische Finanzministerium.
Durch den Katastrophenerlass ermögliche die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen. Dazu gehörten unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen. Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum könnten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Darüber hinaus gebe es großzügige Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden. Zusätzlich seien die Finanzämter angehalten, den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere durch die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegenzukommen, teilt das Finanzministerium des Landes mit.
Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen könnten sich von der Hochwasser-Katastrophe Betroffene mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen.
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 16.07.2021