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Kassenumstellung: Sonderregel in 5 Bundesländern

10.07.2020

BdSt begrüßt Hilfestellung für Unternehmen

Die Finanzminister aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben beschlossen, Unternehmen, Händler und Gastwirten in ihren Ländern bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Damit stellen sich die Finanzminister gegen das Bundesfinanzministerium, das eine verbindliche Nachrüstung der Registrierkassen bis Ende September 2020 verlangt. Die fünf Bundesländer schaffen deshalb jetzt eigene Härtefallregelungen, um die Frist bis zum 31. März 2021 zu verlängern. 

In Niedersachsen soll dies zum Beispiel gelten, wenn die technische Sicherheitseinrichtung bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 31. August 2020 verbindlich bestellt wurde und dieser bestätigt, dass der Einbau bis zum 30. September nicht möglich ist oder der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist. Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich, aber die Belege, die die Voraussetzungen beweisen, müssen aufbewahrt werden, so das Niedersächsische Finanzministerium.

BdSt für generelle Verschiebung 

Der Bund der Steuerzahler hatte sich dafür eingesetzt, die Nachrüstungsfrist grundsätzlich zu verlängern, weil viele Betriebe durch die Corona-Krise stark belastet sind und die Nachrüstung der Kassen mit zertifizierten Sicherheitseinrichtungen zusätzliche Kosten auslöst. Der Vorstoß der fünf Bundesländer ist daher zu begrüßen. Sinnvoll wäre es, wenn weitere Bundesländer nachziehen: Ein solcher Flickenteppich kann vermieden werden!

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