Steuerzinsen: BdSt hält Steuerzinsen für zu hoch!
Einzelaufzeichnungspflicht: Stellungnahme zum Anwendungserlass
Kassen-Nachschau: Stellungnahme zum Anwendungserlass
Seit dem 1. Januar 2018 darf das Finanzamt bei Unternehmern unangekündigt die Ladenkassen überprüfen. Im Februar legte das Bundesfinanzministerium Details zur sogenannten Kassen-Nachschau vor. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) forderte dazu Nachbesserungen, denn die Kassen-Nachschau sollte den Geschäftsbetrieb nicht unnötig behindern. Aus Sicht des BdSt müssen die Belange der Unternehmen und Kunden besser berücksichtigt werden. So sollte die Kassen-Nachschau nicht während der Hauptgeschäftszeiten stattfinden. Zudem sollte ein Abschlussprotokoll Pflicht sein, insbesondere wenn es keine Beanstandungen gab, sollte dem Steuerzahler dies mitgeteilt werden.