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Kassen-Nachschau: Stellungnahme zum Anwendungserlass

Stellungnahmen & Eingaben / Freiberufler / Unternehmen 26.02.2018

Seit dem 1. Januar 2018 darf das Finanzamt bei Unternehmern unangekündigt die Ladenkassen überprüfen. Im Februar legte das Bundesfinanzministerium Details zur sogenannten Kassen-Nachschau vor. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) forderte dazu Nachbesserungen, denn die Kassen-Nachschau sollte den Geschäftsbetrieb nicht unnötig behindern. Aus Sicht des BdSt müssen die Belange der Unternehmen und Kunden besser berücksichtigt werden. So sollte die Kassen-Nachschau nicht während der Hauptgeschäftszeiten stattfinden. Zudem sollte ein Abschlussprotokoll Pflicht sein, insbesondere wenn es keine Beanstandungen gab, sollte dem Steuerzahler dies mitgeteilt werden.

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