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Kalenderjahr 2024: Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren bekannt gegeben

02.11.2023, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/aktuell/show/id/20680

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem aktuellen Schreiben die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2024 bekannt gegeben.

Laut BMF werden im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2024 folgende Vordruckmuster eingeführt: USt 1 A (Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024), USt 1 H (Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2024), USt 1 E (Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024) sowie USt 5 E (Anleitung zum Antrag auf Dauerfristverlängerung/zur Anmeldung der Sondervorauszahlung 2024).

Die auf die jeweilige Bemessungsgrundlage anzuwendenden Durchschnittssätze für Land- und Forstwirte (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz – UStG; im Kalenderjahr 2024: 19 Prozent) sind laut BMF um die zum Zeitpunkt des Umsatzes aktuellen Sätze für pauschalierte Vorsteuerbeträge (§ 24 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 2 UStG) zu vermindern. Der danach berechnete Prozentsatz sei auf die Bemessungsgrundlage anzuwenden und das Ergebnis als Steuerbetrag in der Zeile 17 (Kennzahl – Kz – 76/80) des Vordruckmusters USt 1 A einzutragen.

Die übrigen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen nach Angaben des BMF der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

Das Ministerium weist darauf hin, dass die Vordrucke auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen sind.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024 sowie der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung 2024 seien grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln (§ 18 Absatz 1 Satz 1 UStG und § 48 Absatz 1 Satz 2 USt-Durchführungsverordnung in Verbindung mit § 87a Absatz 6 Satz 1 Abgabenordnung). Informationen hierzu seien unter der Internet-Adresse "www.elster.de" erhältlich.

Das BMF-Schreiben einschließlich der Vordruckmuster steht auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 01.11.2023

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