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Jetzt ist Kreativität gefragt!

Top News 16.08.2022

Bundesregierung muss weitere Mehrbelastung durch Mehrwertsteuer auf Gasumlage verhindern!

Die Gasumlage wird für die Verbraucher noch teurer. Heute hat die EU-Kommission bekanntgegeben, dass es der Bundesregierung nicht möglich sein wird, die Mehrwertsteuer auf die Gasbeschaffungsumlage zu streichen. Dafür hatte sich Bundesfinanzminister Christian Lindner bei der EU-Kommission eingesetzt, um die Gaskunden nicht noch mehr zu belasten. Dazu BdSt-Präsident Reiner Holznagel: „Die heutige Absage durch die EU-Kommission ist für die Verbraucher eine bittere Pille – schon die zweite innerhalb von zwei Tagen. Gestern noch wurde die Höhe der neuen Gasumlage bekanntgegeben. Und heute herrscht Gewissheit darüber, dass die Bürger darauf auch noch die Mehrwertsteuer zahlen müssen. Jetzt ist die Kreativität der Bundesregierung gefragt, um diese Mehrbelastung den Steuerzahlern zu ersparen.“

Zum Hintergrund

Hintergrund ist die angespannte Lage auf den Energiemärkten, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Drosselung russischer Gaslieferungen noch verschärft wurde. Die neue Gasumlage soll Unternehmen vor der Insolvenz bewahren, die aufgrund des externen Schocks und der hohen Beschaffungskosten ihren Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Gestern wurde bekanntgegeben, dass diese Umlage 2,419 Cent/kWh betragen wird. Nun ist klar, dass darauf noch die Mehrwertsteuer erhoben wird. Beträgt diese – wie bisher – 19 Prozent, steigt damit die Umlage auf rund 2,88 Cent/kWh.

Die kompletten Berechnungen über die neue Gasumlage und die darauf erhobene Mehrwertsteuer finden Sie hier.

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