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© Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Jetzt auch Bundesrat für Beitragsentlastung bei Betriebsrenten!

Top News / Service / Sozialpolitik / Ruheständler / Renten / Arbeitnehmer 19.04.2019

Immer mehr Befürworter erhält unsere Forderung, die Bezieher einer betrieblichen Altersversorgung (z.B. Betriebsrente, Direktversicherung) von der 2004 massiv verschärften Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung zu entlasten. Jetzt hat sich auch der Bundesrat dafür ausgesprochen.

 

Im Einzelnen: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie die Beitragsbelastung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung reduziert und die teils bestehende Problematik der „Doppelverbeitragung“ (Beitragsbelastung sowohl in der Einzahlungs- als auch in der Auszahlungsphase) beendet werden kann. Können die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase halbiert werden? Und ist die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag möglich? Vor allem diese beiden Punkte gilt es zu klären. Zudem soll die Bundesregierung prüfen, wie die gesetzlichen Krankenkassen die damit einhergehenden Mindereinnahmen ausgleichen können.

Der Bundesrat argumentiert: Bei der aktuell guten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und der demografischen Entwicklung sollte es Ziel des Gesetzgebers sein, Bürger bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützen und nicht übermäßig zu belasten. Auch der Bund der Steuerzahler meint:  Die üppigen Rücklagen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von mehr als 30 Milliarden Euro (21 Milliarden Euro bei den Krankenkassen und 10 Milliarden beim Gesundheitsfonds) erlaubt eine Beitragsentlastung bei Direktversicherung & Co.!

Bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung das Anliegen der Länder aufgreift. Erst kürzlich hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen ähnlichen Vorstoß unternommen und wurde vom Kanzleramt ausgebremst. Doch angesichts des immer größer werdenden politischen Drucks erscheinen Änderungen bei der Beitragsbemessung inzwischen als wahrscheinlich.

Zum Hintergrund:

Aufgrund der damals schlechten finanziellen Situation der Krankenkassen wurden der volle Beitragssatz auf Betriebsrenten (zuvor galt der halbe Satz) sowie die Beitragspflicht von Einmalauszahlungen aus der Direktversicherung, die bis Ende 2003 komplett beitragsfrei waren, zum 1. Januar 2004 eingeführt. Der Bund der Steuerzahler hatte seinerzeit massiv kritisiert, dass von dieser neuen Regelung nicht nur Neuverträge betroffen sind, sondern auch Altverträge, die noch unter anderen Voraussetzungen abgeschlossen worden waren – somit wurde der Vertrauensschutz-Gedanke unterhöhlt.

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