+++ Auch Thüringen verlängert Abgabefrist für Steuererklärungen - sonstige Fristverlängerungen im Einzelfall möglich +++
+++ Erntehelfer können doch kommen! Aber es gelten strenge Auflagen +++
+++ Homeoffice für Grenzpendler schadet nicht bei der Steuer: Saarland und Luxemburg vereinbaren Lösung +++
Für Grenzpendler, die in Luxemburg arbeiten, aktuell aber im Homeoffice in Deutschland tätig sind, wurde eine Lösung gefunden: Die Homeoffice-Tage werden wie normale Arbeitstage in Luxemburg anerkannt. Das hat den Vorteil, dass ihr Arbeitslohn weiterhin einheitlich in Luxemburg besteuert wird.
Grundsätzlich dürfen deutsche Grenzpendler nur an 19 Tagen einer Tätigkeit in Deutschland, etwa im Home Office, nachgehen. Überschreiten sie diese zeitliche Grenze, besteuert Deutschland die Tage. Wegen der Corona-Pandemie wird nun eine zeitlich befristete Sonderregelung geschaffen, sodass die Besteuerung weiterhin am Arbeitsort erfolgen kann.