Streitwert: Keine Reduzierung bei unechter Eventualklage
Unwetterschäden: In der Steuererklärung angeben
Hochwasserkatastrophe: Zoll gewährt unbürokratische Hilfe
Unwetter haben viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Das Bundesfinanzministerium hat nach Angaben des Zolls deshalb entschieden, dass die Zollverwaltung Geschädigten in den betroffenen Regionen helfen und für die vom Zoll verwalteten Steuern geeignete Erleichterungen zusichern darf.
Betroffene sollten sobald als möglich mit dem für sie zuständigen Hauptzollamt Kontakt aufnehmen. Das zutreffende Hauptzollamt sei auf "www.zoll.de" in der Dienststellensuche zu finden.
Folgende steuerliche Erleichterungen seien möglich: Fällige oder bis 31.10.2021 fällig werdende Steuern könnten gestundet werden. Bei Fristverletzungen komme eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand in Betracht. Im Fall nachweislicher Existenzgefährdung könne von der Festsetzung von Steuern abgesehen werden beziehungsweise ein Erlass aus Billigkeitsgründen erfolgen. Auch sei ein Verzicht auf Verspätungszuschläge sowie das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis 31.01.2022 möglich. Beim Verlust von steuerlich relevanten Unterlagen müssten keine steuerlichen Nachteile befürchtet werden.
Zoll, PM vom 20.07.2021