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+++ Hilfen für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer +++

Corona 23.03.2020

Für die Unterstützung von Kleinunternehmern und Solo-Selbständigen wird die Bundesregierung 50 Milliarden Euro zur Verfügung stellen – so sieht es der Nachtragshaushalt des Bundes für 2020 vor. Konkret geplant sind Überbrückungshilfen für Solo-Selbständige, Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer, deren Existenz ohne finanzielle Hilfe gefährdet ist. Auch werden zur Existenzsicherung u.a. für Solo-Selbstständige die Mittel für das Arbeitslosengeld II sowie für die Kosten der Unterkunft um insgesamt rund 3 Milliarden Euro aufgestockt.

Dazu wird die Regierung den Zugang für Selbstständige - hier vor allem für Kleinunternehmer und Solo-Selbständige - , zu ALG-II-Leistungen deutlich vereinfachen, da dieser Personenkreis in aller Regel kaum über finanzielle Reserven verfügt und auch keinen Zugang zu anderen Absicherungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, oder Insolvenzgeld hat. Konkret soll es geben: eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen, eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung.

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