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+++ Hilfen für freischaffende Künstler / Vom Bund geförderte Institutionen dürfen Ausfallhonorare zahlen +++

Service GmbH / Corona 29.04.2020

Überall bleiben Theater und Kinos geschlossen: Viele Kulturschaffende stehen vor existentiellen Problemen. Freischaffende Künstler sollen nun weitere Hilfen vom Bund erhalten: Wenn sie bereits geschlossene Verträge mit vom Bund geförderten Kulturinstitutionen aufgrund der Corona-Pandemie nicht erfüllen können, sollen sie ein Ausfallhonorar erhalten. Bis zu 60 Prozent ihrer Gage soll die Institution dem Künstler zahlen, auch wenn der Künstler die Leistung nicht erbringen kann.

Bei Honoraren bis zu 1.000 Euro pro Veranstaltung können 60 Prozent als Ausfallhonorar gezahlt werden, bei Gagen darüber sind es 40 Prozent. Die Höchstgrenze liegt bei 2500 Euro.

Voraussetzung ist, dass der Vertrag mit einer vom Bund geförderten Kulturinstitution bis zum 15. März geschlossen wurde. Freischaffende Künstler, die keinen Vertrag mit einer vom Bund geförderten Intuition – zum Beispiel mit den Bayreuther Festspielen, der Akademie der Künste, den Berliner Festspielen oder der Kulturstiftung des Bundes – haben, gehen hier aber leer aus.

Abzuwarten bleibt, ob die Bundesländer und Kommunen zu ähnlichen Lösungen kommen und die von ihnen geförderten Häuser ebenfalls Ausfallhonorare an freischaffende Künstler zahlen.

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