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Hessen: Steuerverwaltung stellt Städten und Gemeinden neue Grundsteuermessbeträge bereit
Die Umsetzung der Grundsteuerreform schreitet in Hessen weiter voran. Hessenweit sind über 2,6 Millionen Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag eingegangen. Die Abgabequote liege mittlerweile bei 95 Prozent, teilte die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main am 23.06.2023 mit. Die Hessische Steuerverwaltung habe schon mehr als 1,4 Millionen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag an Eigentümer verschickt.
Die in den Bescheiden enthaltenen neuen Grundsteuermessbetragsdaten würden nun ersten hessischen Städten und Gemeinden bereitgestellt. Die hessische Steuerverwaltung stelle die neuen Grundsteuermessbetragsdaten ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal bereit. Sie habe für die Belieferung der Kommunen mit den neuen Datensätzen einen Rolloutplan entwickelt. Die Anzahl der belieferten Kommunen werde schrittweise erhöht. Auch die Datenmengen würden sukzessive gesteigert, so die OFD. "Mit diesem gestuften Vorgehen stellen wir einen stabilen und reibungslosen Datentransfer sicher", erläuterte Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg. "Wann es für welche Kommune genau losgeht, darüber werden wir – auch über die Kommunalen Spitzenverbände – rechtzeitig informieren. Die Kommunen, die seit dieser Woche bereits Datensätze zur Verfügung gestellt bekommen, haben wir persönlich informiert und stehen mit diesen im engen Austausch."
Die hessische Steuerverwaltung werde auch über die Bereitstellung der neuen Grundsteuermessbetragsdaten hinaus weiterhin eng mit den Kommunen zusammenarbeiten. Die Bürger hätten ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie hoch die Grundsteuer-Zahlung ab 2025 ausfallen wird, so Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU). Das könne jetzt noch nicht berechnet werden. Erst mit dem von der Kommune festgesetzten Hebesatz werde das möglich sein. Die Kommunen würden diese im Laufe des zweiten Halbjahres 2024 festsetzen. "Wir werden die Kommunen dabei unterstützen und ihnen wie zugesagt eine Hebesatzempfehlung geben, um die von der Kommunalen Familie politisch zugesagte Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform bezogen auf die jeweilige Kommune zu ermöglichen. Diese Hebesatzempfehlung werden wir auch veröffentlichen. Die Entscheidung trifft am Ende aber selbstverständlich die Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher in diesen Tagen nicht von fiktiven Berechnungen verunsichern lassen.", so Boddenberg.
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, PM vom 23.06.2023