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Helmpflicht für Kraftradfahrer: Rechtmäßige Rücknahme einer Ausnahmegenehmigung durch die Stadt Duisburg

03.11.2021, http://www.musterkanzlei.info/2002288/news/recht/top/13313-helmpflicht

Die Stadt Duisburg hat zu Recht eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zum Tragen von Schutzhelmen für Kraftradfahrer zurückgenommen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden und einen entsprechenden Eilantrag eines Duisburgers abgelehnt.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, die dem Antragsteller im Jahr 2013 aufgrund eines ärztlichen Attestes gewährte Befreiung von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms sei rechtswidrig gewesen, was die Stadt zu deren Aufhebung berechtige.

Zwar sei bei zwingenden medizinischen Gründen eine entsprechende Befreiung von der Helmpflicht möglich. Voraussetzung sei aber darüber hinaus, dass es dem Betroffenen nicht zugemutet werden könne, zugunsten anderer Verkehrsmittel – deren Benutzung keiner Helmpflicht unterliegt – auf das Kraftradfahren zu verzichten. Dies sei seinerzeit bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung an den Antragsteller nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Der Antragsteller sei vor diesem Hintergrund auch zu Recht verpflichtet worden, die schriftlich erteilte Ausnahmegenehmigung an die Stadt zurückzugeben.

Wie das VG Düsseldorf mitteilt, handelt es sich um eines von vielen derzeit anhängigen Verfahren mit ähnlich gelagerten Sachverhalten. Die Stadt Duisburg habe im Frühjahr 2021 eine Routineüberprüfung zum Thema "Helmpflichtbefreiung" durchgeführt, die in einer Vielzahl von Fällen zur Rücknahme der entsprechenden Ausnahmegenehmigungen geführt habe. Hiergegen hätten diverse Betroffene ebenfalls Rechtsschutz vor dem VG Düsseldorf gesucht.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheidet.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 L 2046/21, nicht rechtskräftig

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