Zoll verschickt jetzt neue Kfz-Steuerbescheide
Reiner Holznagel zu Gast bei Gabor Steingart
Haben Sie einen neuen Kfz-Steuerbescheid erhalten?
Post vom Zoll: Vielleicht erhalten Sie demnächst einen geänderten Kfz-Steuerbescheid – mit einer höheren Steuer! Von diesen Schreiben sind tausende Fahrzeughalter betroffen. Damit rechnen müssen zum Beispiel Bauhandwerker, Dienstleister oder Gartenbauunternehmer die ihr Nutzfahrzeug zur Waren- oder Materialbeförderung nutzen und nun trotzdem die höhere Pkw-Steuer zahlen sollen.
Unser Rat: Legen Sie Einspruch ein!
Wir raten, gegen die Steuerbescheide Einspruch einzulegen, wenn Sie das Fahrzeug im Betrieb einsetzen und dieses nun fälschlicherweise neu besteuert wird. Dem Einspruch sollten direkt Bilder vom Innenraum des Fahrzeugs beigefügt werden, die dokumentieren, dass die Ladefläche deutlich größer ist als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche. Hat das Fahrzeug nicht mehr als drei Sitzplätze, kann auch eine Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Dafür ist aber ein TÜV-Gutachten erforderlich. Die zweite Variante ist also teurer und aufwendiger für den Bürger.
Hinweis: Inzwischen hat der Zoll auf unsere Kritik reagiert und am 4. Februar eine Meldung auf seiner Internetseite veröffentlicht. Dort können nun auch die erforderlichen Details nachgelesen, wann sich Einspruch gegen den (höheren) Kfz-Steuerbescheid lohnt.
Wir suchen Sie – Erzählen Sie uns Ihren Fall!
Sind Sie in dieser Sache betroffen, leben in Berlin oder Umgebung und wären bereit, zu Erklärungszwecken mit Ihrem Auto vor unsere Kamera zu treten? Als Bund der Steuerzahler wollen wir aufklären und in einem kurzen Video zeigen, wie man am besten gegen einen unrechtmäßigen Bescheid vorgehen kann. Mit Ihrer Hilfe und Ihrem konkreten Fall geht das umso besser!